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StMJ: Bayerischer Landtag beschließt Justizhaushalt 2015/2016

10. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

Justizminister Bausback: „Fundament für eine leistungsfähige und innovative Justiz!“

Der Bayerische Landtag beschließt heute den Justizhaushalt für die Jahre 2015/2016 mit Gesamtausgaben von im Jahr 2015 EUR 2.157,3 Mio. und im Jahr 2016 EUR 2.205,8 Mio. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dazu heute im Maximilianeum:

„Der Entwurf des Haushalts 2015/2016 bildet das Fundament für eine leistungsfähige und innovative Justiz; für eine Justiz, die in der Bundesrepublik einen Spitzenplatz einnimmt; für eine Justiz, die als Motor der deutschen Rechtspolitik gilt. Das Ergebnis der Haushaltsaufstellung erlaubt der Justiz, ihren Auftrag – die Gewährung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit – zu erfüllen. Stabilität – Vertrauen – Sicherheit: Dafür steht die bayerische Justiz!“

Bausback streicht insbesondere die geplanten Stellenmehrungen heraus:

„Während in anderen Ländern Richter- und Staatsanwaltsstellen gestrichen werden, stellen wir in Bayern neu ein. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal bayerischer Justizpolitik! 350 neue Stellen – darunter 75 Richter und Staatsanwälte, 23 Rechtspfleger und 117 Mitarbeiter im Justizvollzug – sind ein klares Zeichen für den hohen Stellenwert, den der Rechtsstaat in Bayern genießt.“

Der Minister betont, dass der Doppelhaushalt 2015/2016 auch kräftige Investitionen im Bau-Bereich ermöglicht:

„Unter Anderem mit Hochbaumitteln von jährlich 78 Mio. Euro für 2015 und 79 Mio. Euro für 2016 können wichtige Infrastrukturprojekte in ganz Bayern verwirklicht werden.“

Bausback verweist beispielhaft auf die durch den Doppelhaushalt gesicherte Realisierung des neuen Strafjustizzentrums in München. Dort werde bis Ende des Jahres 2015 mit der größten bisher geplanten Einzelbaumaßnahme der Justiz begonnen, so Bayerns Justizminister heute im Bayerischen Landtag.

Bausback zu einem weitern bedeutenden Projekt: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die ambulante Nachsorge für entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter weiter zu verbessern. Der Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltaten solcher Täter ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Mit unseren drei psychotherapeutischen Fachambulanzen in München, Nürnberg und Würzburg verfügen wir über ein spezialisiertes ambulantes Nachsorgeangebot für rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter. Und wir werden die Fachambulanzen weiter ausbauen. Hierfür stehen 2015/ 2016 zusätzlich rd. 1,3 Mio. € zur Verfügung. Das ist ein starkes Signal für den Opferschutz, für den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern!“

„Ob im Bereich des Opferschutzes, beim Personal oder bei unseren Bauprojekten: Der vorliegende Doppelhaushalt bedeutet eine Stärkung unserer Justiz. Darüber freue ich mich ganz persönlich“, so Bayerns Justizminister abschließend:

Weiter Informationen zum Justizhaushalt können dem beiliegenden Informationsblatt „Staatsministerium der Justiz – Einzelplan 04“ entnommen werden.

StMJ, Pressemitteilung v. 10.12.2014

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Kategorie: Bayern, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: 17/2871, Resozialisierung/Opferschutz

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