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StMJ: Bayerns Justizminister spricht im Bundesrat zur Reform des Sexualstrafrechts

19. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

Bausback: „Wichtiger Schritt für einen wirksamen und zugleich ausgewogenen Opferschutz.“

In seiner heutigen Sitzung befasst sich der Bundesrat mit der Reform des Sexualstrafrechts, auf die sich die Große Koalition geeinigt hat (red. Hinweis: TOP 11). Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dazu heute im Bundesrat:

„Die Reform ist ein richtiger und wichtiger Schritt – sie hat europäische Vorgaben ebenso im Blick wie einen wirksamen und zugleich ausgewogenen Opferschutz.“

Der Umstand einer Koalitionsregierung, die naturgemäß die Notwendigkeit mit sich bringe, Kompromisse zu schließen, habe sich bei dieser Reform als großer Vorteil erwiesen, so der bayerische Justizminister. Denn der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministers sei in wesentlichen Teilen überarbeitungsbedürftig gewesen.

Bausback: „An manchen Punkten sprang der Entwurf zu kurz. An anderen schoss er dagegen deutlich über das Ziel hinaus. Durch die Verhandlungen und Vorschläge der Unionsseite ist es nun gelungen, dem ursprünglichen Entwurf übertriebene Schärfen zu nehmen.“

Laut Bausback betrifft dies insbesondere die Verbesserungen beim strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen. Zwar hätten sich bei der Bekämpfung eines Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern wesentliche Strafbarkeitslücken gezeigt, die zweifelsohne dringend geschlossen werden müssten. Nach dem ursprünglichen Entwurf wäre aber jedwede Aufnahme nackter Personen situationsunabhängig und ganz allgemein kriminalisiert worden.

„Das geht deutlich zu weit. Wirklich harmlose Alltagssituationen sollen und dürfen nicht vom Strafrecht erfasst sein“, so Bausback. „Es ist erfreulich, dass der Bundestag hier nachjustiert und eine vernünftige Regelung gefunden hat. Anknüpfend an den bayerischen Gesetzentwurf soll die neue Bestimmung gezielt einen Marktplatz zum Handel und Austausch von Nacktaufnahmen Minderjähriger verhindern. Für sozialadäquate Handlungsformen, also etwa wenn Eltern Fotos von ihren nackt planschenden Kindern machen, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Das ist der richtige Weg.“

Wichtige Verbesserungen haben sich in den Beratungen des Bundestages darüber hinaus im Bereich der Kinderpornografie ergeben.

„Auch hier wurde der bayerische Vorschlag aufgegriffen“, so Bausback. „Durch die Erweiterung des Begriffs der kinderpornografischen Schriften auf Bildaufnahmen, die zwar keine sexuellen Handlungen zeigen, aber die sexuell aufreizende Darstellung der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes, hat man Schutzlücken geschlossen – und so nicht nur europarechtlichen Vorgaben Genüge getan, sondern vor allem auch den Schutz von Kindern vor Missbrauch wesentlich verbessert!“

Abschließend zeigt sich der bayerische Justizminister zufrieden mit dem erreichten Ergebnis:

„Bayerische Vorstellungen haben sich durchgesetzt. Wir haben jetzt ein stimmiges Regelungskonzept, das ein hohes Schutzniveau zu Gunsten der Opfer sexueller Übergriffe sichert.“

StMJ, Pressemitteilung v. 19.12.2014

 

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht, StrÄndG – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

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