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StMGP: Pflegedokumentation kann deutlich reduziert werden – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin legt neue Studie zum Mindestbedarf vor

26. Dezember 2014 by Klaus Kohnen

Die zeitintensive Dokumentation in der stationären Altenpflege kann deutlich reduziert werden. Das geht aus einer neuen Studie hervor, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag mitteilte. Demzufolge wird insbesondere die haftungsrechtliche und strafrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation überschätzt.

Huml betonte: „Uns ging es mit dieser Studie auch darum, die Unsicherheit bei vielen Pflegekräften auszuräumen. Das Ergebnis stellt klar: Pflegekräfte stehen nicht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn sie die Dokumentation auf das beschränken, was aus pflegefachlicher Sicht bedeutsam ist. Die Gutachter haben keinen einzigen Fall in Deutschland gefunden, in dem eine Pflegekraft wegen falscher Dokumentation verurteilt wurde.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Nicht jede Dokumentationspflicht, die vielleicht einmal Sinn gemacht hat, ist heute noch zweckmäßig. Unser Gutachten belegt, dass einer Verschlankung der Pflegedokumentation nichts entgegen steht. Es ist jetzt auch die Aufgabe von Führungskräften in den Pflegeeinrichtungen, ihre Dokumentationsvorschriften entsprechend zu lockern und für einen Bürokratie-Abbau zu sorgen.“

Huml unterstrich: „Wir brauchen in der Pflege mehr Zeit für die Arbeit mit den Menschen. Der bisherige Dokumentationsaufwand ist für viele Pflegekräfte eine große Belastung. Richtig verstandene Dokumentation in der Pflege ist ein Instrument der Qualitätssicherung und der Professionalität. Aber unnütze Dokumentation ist unprofessionell.“

Die Bayerische Staatsregierung hatte 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die den Mindestbedarf an Dokumentation in den Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte. Dabei hat das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege mit einem Team von Experten unter Leitung von Prof. Dr. Johann Behrens über 4.000 internationale und nationale Veröffentlichungen und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit ausgewertet. Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Initiativen ergriffen, um den Bürokratieaufwand im Pflegebereich zu verringern. So hat das Ministerium das Projekt „ReduDok“ (Reduzierung der Dokumentation) von verschiedenen Einrichtungen, der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (Heimaufsicht) München und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begleitet. Auf Bundesebene ist das Ministerium im Begleitgremium der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation beteiligt. Im November 2014 richtete der Bayerische Landespflegeausschuss auf Initiative von Ministerin Huml ein Begleitgremium ein, das in den kommenden Wochen seine Arbeit aufnehmen und die Bemühungen koordinieren wird.

StMGP, Pressemitteilung v. 26.12.2014

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Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: Pflegedokumentation

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