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StMGP: Huml warnt vor Torschlusspanik bei Krankenkassenwechsel

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Bayerns Gesundheitsministerin: Übereilte Entscheidungen wegen Zusatzbeiträgen vermeiden

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml warnt mit Blick auf die aktuellen Festlegungen von Zusatzbeiträgen bei Krankenkassen vor unbedachten Reaktionen.

Huml betonte am Dienstag: „Für Torschlusspanik bei den Versicherten besteht kein Anlass. Krankenversicherungsschutz ist Vertrauenssache. Es gibt keinen Grund, übereilt die Krankenkasse zu wechseln, wenn das Gesamtangebot stimmt.“

Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent) gesenkt wird. Es entfällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den bisher alle Versicherten leisten mussten. Dafür kann jede Kasse nun ab dem neuen Jahr individuell einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, über dessen Höhe sie selbst bestimmt – je nach Finanzlage.

Huml erörterte: „Wird ein Zusatzbeitrag erhoben oder später erhöht, so haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse schnell wechseln. Daneben gibt es aber auch noch das reguläre Kündigungsrecht, das einen Kassenwechsel ermöglicht. Allerdings sollte bei der Wahl einer Krankenkasse nicht die Höhe des Zusatzbeitrags das allein ausschlaggebende Kriterium sein.“

Die Ministerin ergänzte: „Bayern setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dieser Wettbewerb bezieht sich aber gerade nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Leistungen und den Service einer Krankenkasse. Denn nur so erreichen wir eine bessere Versorgung für unsere bayerischen Versicherten. Hier gilt es, sich gut zu informieren und zu prüfen, welches Gesamtpaket an Preis, Leistungen und Service am besten zu einem passt.“

Eine vollständige Liste aller gesetzlicher Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband Bund im Internet unter http://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp.

Ab 1. Januar 2015 werden auch die neuen Zusatzbeiträge Bestandteil dieser Krankenkassenliste sein. Die Versicherten können sich individuell aber auch bei der jeweiligen Krankenkasse beraten lassen.

StMGP, Pressemitteilung v. 30.12.2014