Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Kein neues Wohnungsaufsichtsgesetz! – Gemeindetag lehnt SPD-Gesetzentwurf ab

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Der Bayerische Gemeindetag lehnt den Entwurf eines Wohnraumaufsichtsgesetzes der SPD-Landtagsfraktion ab. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Gesetze sollten nicht wegen eines Einzelfalls gemacht werden. So bedauerlich der Extremfall aus München-Kirchtrudering auch sein mag – er rechtfertigt keinesfalls, allen bayerischen Städten und Gemeinden die Verpflichtung aufzuerlegen, gewissen- und verantwortungslosen Hauseigentümern auf die Füße zu steigen. Das bürgerlich-rechtliche Mietrecht hält genügend Instrumentarien bereit, den Vermieter zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Wir brauchen kein neues Gesetz, das letztlich die Vermieter aus ihrer Verantwortung entlässt.“

Brandl wies darauf hin, dass auf Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags, der damals auch von anderen kommunalen Spitzenverbänden und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München ausdrücklich begrüßt wurde, Ende 2004 das damalige Wohnungsaufsichtsgesetz aufgehoben wurde. Das Gesetz hatte sich als „stumpfes Schwert“ gegenüber gewissenlosen Vermietern herausgestellt. Gemeindliche Anordnungen nach diesem Gesetz waren in der Praxis nicht durchsetzbar. Sicherheitsrechtliche Anordnungen nach dem Bau-, Gesundheits-, Seuchen- bzw. Infektionsschutz- und allgemeinen Sicherheitsrecht bieten wesentlich bessere Durchsetzungskraft.

„Vor zehn Jahren wurde die Abschaffung des Wohnungsaufsichtsgesetzes als Meilenstein zur Lichtung des Vorschriftendschungels gefeiert. Es wäre grotesk, wenn das alte Gesetz nun wieder aus der Versenkung geholt würde. Und dies nur wegen eines Einzelfalls in der Großstadt München.“

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 13.01.2015