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StMFLH: Lohnsteuerhilfevereine nutzen – Delegiertenversammlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. in Bamberg

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. ist mit ca. 548.000 Mitgliedern und mehr als 350 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in ganz Deutschland.

„Die Lohnsteuerhilfe ist ein zuverlässiger und wichtiger Partner der Finanzverwaltung. Sie bietet vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch vielen Rentnerinnen und Rentnern in steuerlichen Angelegenheiten wertvolle Unterstützung. Mit der qualifizierten Beratung und Unterstützung leistet die Lohnsteuerhilfe einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Steuersystems. Dafür danke ich Ihnen und Ihren gut 900 Mitarbeitern“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger auf der Delegiertenversammlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. am Sonntag (18.1.) in Bamberg fest.

Die bayerische Steuerverwaltung ist mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER Vorreiter bei E-Governmentverfahren. Inzwischen werden über 50 Prozent aller Einkommensteuererklärungen elektronisch eingereicht – hiervon ein großer Anteil durch die Lohnsteuerhilfevereine. Seit einem Jahr wird die Vorausgefüllte Steuererklärung als besonderer Service angeboten.

„Die Steuerverwaltung stellt erstmals in ihrer Geschichte Bürgerinnen und Bürgern Daten zur Verfügung, um die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern“, betonte Hintersberger.

Viele Institutionen wie z.B. Arbeitgeber und Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen elektronisch an die Finanzämter zu schicken. Allein in Bayern sind das jährlich rund 8 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen, 5 Millionen Rentenbezugsmitteilungen, 4 Millionen Meldungen von Kranken- und Pflegeversicherungen und 2,5 Millionen Riester Bescheinigungen. Diese Daten werden den Steuerpflichtigen individuell zur Verfügung gestellt. Sie können per „Mausklick“ elektronisch abgerufen und in die Elster-Erklärung übernommen werden.

„Ich bin stolz darauf, dass auch hierfür Bayern die bundesweite Federführung hat und das Verfahren reibungslos gestartet ist“, hob Hintersberger hervor.

Die Vorausgefüllte Steuererklärung wird im Funktionsumfang noch erweitert, etwa ab diesem Jahr um die Daten der Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld. Hintersberger:

„Dieser Service kommt allen zu Gute. Die Qualität der Steuererklärungen steigt, da Übertragungsfehler vermieden werden. Transparenz wird geschaffen, weil Steuerpflichtige wissen, welche Daten im Finanzamt über sie gespeichert sind.“

StMFLH, Pressemitteilung v. 18.01.2015