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Staatskanzlei: „Keine Anmeldung einer Platzhaltertrasse der B15 neu für den Bundesverkehrswegeplan“ (Innenminister Herrmann)

19. Januar 2015 by Klaus Kohnen

Bisher keine konsensfähige Lösung für die Strecke zwischen Landshut und Rosenheim / Vorrangiges Ziel ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten

Die Bayerische Straßenbauverwaltung zieht die Anmeldung einer Platzhaltertrasse der Bundesstraße B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim für den Bundesverkehrswegeplan zurück. Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann berichtete im Kabinett, es gebe keine konsensfähige Lösung für eine echte Neubautrasse, die der Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan zu Grunde gelegt werden kann.

„Wir werden jetzt mit den betroffenen Kommunen Gespräche führen, ob und auf welche Weise die bestehenden Ortsdurchfahrten am besten vom Durchgangsverkehr entlastet werden können“, sagte Herrmann.

Der Minister bekräftigte seine Ankündigung, das eng mit den Mandatsträgern und den Kommunen der betroffenen Region abzustimmen.

Die Planungen zur Umfahrung von Landshut werden hingegen wie geplant fortgeführt:

„Der Bau des Lückenschlusses zur A92 ist begonnen und soll möglichst bis 2019 abgeschlossen sein. Damit wird auch Essenbach von der B15 neu profitieren.“

Für einen weiteren Planungsabschnitt südlich von Landshut werde man sich daran orientieren, wieweit die bestehende B15 optimiert werden kann.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.01.2015

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