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StMBW: Keine Sparmaßnahmen in der Grundschule – Dienstrechtsreform brachte sogar neue Beförderungsmöglichkeiten

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„Grund- und Mittelschule nur schulrechtlich getrennt“

Die Schulleiterinnen und Schulleiter an Bayerns Schulen sind hoch engagierte Pädagogen und Schulverwaltungsexperten. Die rechtliche Trennung zwischen Grund- und Mittelschulen ist der zentrale Grund, warum viele bayerische Schulleiterinnen und Schulleiter heute formaliter zwei Schulen leiten. Faktisch leiten sie in der Regel genau die gleiche Grund- und Mittelschule, die bisher unter dem Dach der „Volksschule“ ebenfalls in der Hand einer Schulleitung lag. Die rechtliche Trennung war notwendig geworden, weil für beide Schularten eine eigene Schulordnung in Kraft getreten war. Dabei wurde verankert, dass die gleiche Schulleitung die beiden vorher schon ihr verantworteten Schulen auch künftig leiten kann.

Die Neuordnung der Schulordnungen für Grund- und Mittelschulen stellt keine Sparmaßnahme des Freistaats dar, die Stellen werden genauso dotiert wie bisher. Im Rahmen der Dienstrechtsreform wurden sogar zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten auch für Schulleitungen geschaffen.

StMBW, Pressemitteilung v. 25.01.2015