Gesetzgebung

Staatskanzlei: Entwicklungen im Euroraum / Bayerische Staatsregierung hält an Stabilitätspolitik in Europa und am Grundsatz „Hilfe gegen Reformen“ fest

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Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk hat heute im Ministerrat über die Entwicklungen der letzten Woche im Euroraum, insbesondere über das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) und die möglichen Auswirkungen der Parlamentswahl in Griechenland berichtet.

Die Staatsregierung sieht die Entscheidung der Europäischen Zentralbank mit Sorge.

„Zu befürchten ist, dass mit dem Anleihekaufprogramm weiter der Weg in eine Haftungsunion beschritten wird, indem das Eurosystem aus den Bilanzen der Banken weitere Risiken übernimmt. Eine weitere Gefahr der Entscheidung der EZB für eine Politik des billigen Geldes liegt darin, dass sie den Reformdruck und damit den Reformkurs im Euroraum insgesamt schwächt. Die gemeinsame Währung kann nur stabil sein, wenn jeder Euro-Mitgliedstaat durch Strukturreformen dafür sorgt, dass die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft der Wettbewerbsfähigkeit anderer Euro-Mitgliedstaaten entspricht. Solange sich einige Mitgliedstaaten dank des billigen Geldes über Wasser halten können, besteht für sie keine Veranlassung für Reformen und keine Notwendigkeit, diese einer immer kritischer eingestellten Bevölkerung zu vermitteln“, erläuterte Ministerin Merk.

Die abschließenden Konsequenzen des Wahlergebnisses in Griechenland seien gegenwärtig noch nicht absehbar.

Merk: „Es bleibt abzuwarten, welchen Kurs die neue griechische Regierung nach den Ankündigungen im Wahlkampf tatsächlich einschlagen und wie sich diese Regierung gegenüber der EU und ihren Gläubigern verhalten wird. Griechenland hat von der EU und ihren Mitgliedstaaten solidarische Finanzhilfen erhalten und sich im Gegenzug hierfür zu Reformen verpflichtet. An diese Verpflichtungen ist Griechenland auch nach einer Wahl gebunden. Eine Aufweichung dieses Kurses wäre ein falsches Signal an andere Mitgliedstaaten“.

Die Staatsregierung hat ihre Haltung bekräftigt, dass weitere Reformen in den Euro-Teilnehmerstaaten notwendig sind und dass an der Stabilitätspolitik in Europa festgehalten werden muss: Der Grundsatz „Hilfe gegen Reformen“ bleibt bestehen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.01.2015