Gesetzgebung

StMJ: Beschleunigung von Bauprozessen – Gespräch mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

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Justizminister Bausback: „Effektive Abwicklung von Bauprozessen ist Wirtschafts- und Standortfaktor!“

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback trifft sich heute mit Vertretern der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München zu einem Gespräch über juristische Fragen „rund um den Bau“. Der Justizminister im Vorfeld der Veranstaltung:

„Es ist Aufgabe der Justiz, den Bürgern und Unternehmen eine effiziente, qualitativ hochwertige und zügige Rechtsgewährung zu bieten. Bayern nimmt bei den durchschnittlichen Verfahrensdauern in Zivilsachen im Vergleich unter den Bundesländern eine führende Rangposition ein. Wir brauchen uns also wahrlich nicht zu verstecken! In Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen wird die Effizienz und Dauer der Gerichtsverfahren von Bürgern, Rechtsanwälten und der Wirtschaft aber häufig als problematisch angesehen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.“

Bausback verweist darauf, dass Bayern bereits ein mit Praktikern erarbeitetes Informationsblatt zu Auswahl, Führung und Anleitung von Sachverständigen an die Richterinnen und Richter verteilt habe. Außerdem befasse sich eine Arbeitsgruppe aus erfahrenen Richterinnen und Richtern, die in Kürze auch Vertreter der Rechtsanwaltschaft, der Sachverständigen und der Wirtschaft einbeziehen werde, mit Vorschlägen für Optimierungen bei der Prozessgestaltung. Ziel dieser Arbeitsgruppe sei die Entwicklung eines Leitfadens, mit dem die Erfahrungen und Ratschläge langjähriger Richter, Anwälte und Sachverständiger im Baurecht an die gesamte richterliche Praxis in Bayern weitergegeben werden sollen.

„Ich setze mich aber zudem auf Bundesebene für Gesetzesänderungen ein, damit wir noch besser werden. Ich will vor Allem eine gesetzliche Befugnis für die Länder, im Verordnungswege bei den Landgerichten Spezialkammern für Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen einzurichten, um Erfahrung und Know-How bestmöglich zu bündeln. Und den Zivilkammern sollte die Möglichkeit eröffnet werden, ein Verfahren vor einem verkleinerten Spruchkörper, der aus dem Vorsitzenden und einem Beisitzer besteht, zu verhandeln.“

Bausback betont zudem, dass eine frühzeitige Einbeziehung des richtigen Sachverständigen wesentlich zur Beschleunigung von Bauprozessen beitragen könne:

„Eine gezielte Streitanalyse sowie eine klar strukturierte Ablaufplanung sind für eine effektive Abwicklung von Bauprozessen von entscheidender Bedeutung. Zur Vorbereitung von Beweisbeschlüssen, aber auch von Vergleichsvorschlägen kann es für das Gericht hilfreich sein, sich schon vor der Beweiserhebung der Hilfe von Sachverständigen zu bedienen und sich so von Amts wegen die erforderliche Sachkunde zu verschaffen“, so der Minister.

In der Praxis werde von dieser Möglichkeit aber bisher nur wenig Gebrauch gemacht.

StMJ, Pressemitteilung v. 28.01.2015