Gesetzgebung

StMJ: Justizminister stellt bayernweite Standards für die Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser bei Verlängerungen von strafrechtlichen Unterbringungen vor

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Bausback: „Weiterer wichtiger Schritt!“ / Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute in München die Ergebnisse einer von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe präsentiert, die sich mit den jährlichen gutachterlichen Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser in Fällen der strafrechtlichen Unterbringung befasst hat.

„Diese Stellungnahmen sind – jedenfalls, wenn kein Gutachten eines externen Sachverständigen eingeholt wird – die einzige fachlich-psychiatrische Grundlage für die gerichtliche Entscheidung, ob eine Unterbringung verlängert wird oder nicht. Ihre Qualität ist also immens wichtig: Für das Gericht, das entscheiden muss, den Betroffenen, in dessen Freiheitsrechte bei einer Verlängerung eingegriffen wird und für die Allgemeinheit, deren Sicherheit bei der Frage ‚Verlängerung oder Entlassung‘ im Blickfeld steht“, so Bausback heute in München.

„Um dies zu unterstreichen, will ich, dass die gutachterlichen Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen in Zukunft gesetzlich geregelt werden. Das habe ich in meinen Diskussionsentwurf für eine Neuregelung der strafrechtlichen Unterbringung (PDF, 382 KB) aufgenommen. Und dafür setze ich mich sowohl auf Bundesebene bei der Novellierung der strafrechtlichen Unterbringung als auch auf Landesebene im Entwurf eines Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes ein.“

„Doch Gesetzesänderungen sind nicht alles“, so der Minister weiter. „Bei einem so wichtigen Thema müssen wir jegliches Optimierungspotential nutzen“.

Bausback erläutert, dass die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertreter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Maßregelvollzugseinrichtungen bayernweite Standards für die gutachterlichen Stellungnahmen erarbeitet hat. Diese würden beschreiben, welche Ausführungen die Stellungnahmen zu den Grundlagen der Beurteilung, zu Behandlungsverlauf und -perspektiven, zur Gefahrenprognose und im Rahmen der Stellungnahme zur Entlassungsreife enthalten sollten.

„Eine Handreichung mit den Standards haben wir bereits an die Gerichte, Staatsanwaltschaften und über das Arbeits- und Sozialministerium an die Bezirkskrankenhäuser verschickt“, so Bausback abschließend: „Sie werden denen helfen, die die Stellungnahmen schreiben, und denen, die sie überprüfen und zur Grundlage ihrer Entscheidung machen müssen. Für die Verbesserung der Qualität der jährlichen gutachterlichen Stellungnahmen der Bezirkskrankenhäuser in Fällen der strafrechtlichen Unterbringung haben wir in Bayern jetzt einen weiteren wichtigen Schritt getan.“

Die Handreichung „Gutachterliche Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen für Überprüfungsentscheidungen gem. § 67 e StGB bei Unterbringung gem. § 63 StGB“ ist dieser Presserklärung in der Anlage beigefügt.

StMJ, Pressemitteilung v. 28.01.2015