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StMUV: Klonprodukte in Lebensmitteln EU-weit verbieten

30. Januar 2015 by Klaus Kohnen

Bayern setzt sich 2015 für ein EU-weites Verbot von Klonprodukten in Lebensmitteln ein. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die aktuelle Rechtslage ist unzureichend. Wir wollen ein dauerhaftes und umfassendes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelproduktion. Kein Copy and Paste in der Tierzucht. Zusätzlich brauchen wir für Europa ein vollständiges Importverbot von Klonnachkommen und aus diesen hergestellten Lebensmitteln. Die EU muss ihre Pläne deutlich nachbessern. Das Klonen von Tieren ist ethisch nicht vertretbar“, so Scharf.

Nach derzeitiger Rechtslage können Lebensmittel von Klontieren innerhalb der EU in einem umfangreichen Prüfverfahren zugelassen werden. Für die Nachkommen von geklonten Tieren gibt es dagegen keine gesetzliche Regelung. Deren Lebensmittel können daher ohne Kennzeichnung in Verkehr gebracht und in die EU importiert werden. Ein aktueller Richtlinien-Entwurf der EU greift das Thema auf. Allerdings sieht der Entwurf lediglich ein vorläufiges Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelproduktion sowie des Inverkehrbringens von Klontieren und von deren Lebensmitteln vor. Das Verbot soll bereits fünf Jahre nach dem Inkrafttreten wieder überprüft werden. Außerdem sind weiterhin keine Regelungen zum Umgang mit Klonnachkommen vorgesehen.

Scharf: „Die Mehrheit der Verbraucher lehnt Lebensmittel von geklonten Tieren ab. Nur ein umfassendes Klon- und Importverbot trägt den Bedenken der Verbraucher Rechnung.“

Außerdem werde nur damit verhindert, dass durch Importe die Verbote in der EU umgangen werden. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sich Umweltministerin Scharf in einem Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar gewandt.

Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand bestehen durch den Verzehr von Lebensmitteln von geklonten Tieren zwar keine gesundheitlichen Risiken für Menschen. Allerdings führt das Klonen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Muttertieren sowie bei einem erheblichen Anteil der Klontiere: von Fehlgeburten über eine schwächere Immunabwehr und Organfehlbildungen bis hin zu einer kürzeren Lebensspanne der Tiere.

StMUV, Pressemitteilung v. 30.01.2015

Redaktioneller Hinweis

Bei dem angesprochenen Richtlinien-Entwurf handelt es sich tatsächlich um mehrere Richtlinien- bzw. Rechtsetzungs-Vorschläge der EU-Kommission:

  • Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden
  • Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren
  • Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über neuartige Lebensmittel

 

 

 

 

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Verwaltung Schlagwörter: Gentechnik, RL über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren, RL über das Klonen von Rindern Schweinen Schafen Ziegen und Equiden, VO über neuartige Lebensmittel

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