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StMAS: Asylbewerberkinder in Kindertageseinrichtungen – Familienministerin Müller: „Abweichungen beim Personalschlüssel sind bis zu drei Monate förderunschädlich“

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Im letzten Jahr sind mehr als 33.000 Asylbewerber zu uns gekommen. Dies stellt Bayern sowie seine Kommunen nicht nur bei der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber, sondern auch bei der Integration der Asylbewerberkinder in unsere Bildungsangebote vor enorme Herausforderungen. Denn unter den Asylbewerbern sind viele Familien mit Kindern vertreten. Schätzungsweise werden derzeit rund 2.600 in bayerischen Kindertageseinrichtungen betreut.

„Kinder von Asylbewerbern haben nach dem Auszug aus der Erstaufnahme vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ich erlebe bei den Kindertagesstätten vor Ort eine große Bereitschaft, diese Kinder aufzunehmen. Da Asylbewerberfamilien häufig sehr kurzfristig und außerplanmäßig in einer Kommune untergebracht werden müssen, gestatten wir es,  bis zu drei Kalendermonate vom förderrelevanten Personalschlüssel abzuweichen. Die staatliche Förderung für die aufgenommenen Kinder erhalten die Einrichtungen natürlich trotzdem. Diese unbürokratische Lösung ermöglicht neben einer qualifizierten Betreuung vor allem auch einen frühzeitigen Spracherwerb für die bei uns schutzsuchenden Kinder“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute in München.

Weitere Informationen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen erhalten Sie unter http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php.

StMAS, Pressemitteilung v. 02.02.2015