Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister präsentiert neuen Diskussionsentwurf zum Angehörigenschmerzensgeld

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Bausback: „Es geht vor allem um ein Symbol der Anerkennung durch die Rechtsordnung und der Solidarität der Gesellschaft!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute einen neuen bayerischen Gesetzentwurf zur Einführung eines eigenen Schmerzensgeldanspruchs bei der Tötung eines nahen Angehörigen vorgestellt. Bausback erklärt anhand eines Beispiels, was ihn dabei antreibt:

„Die Eltern eines Kindes, das auf dem Weg zur Schule von einem Raser überfahren wird und nie mehr nach Hause kommt, bekommen von unserem heutigen Schadensersatzrecht in der Regel eine kalte Antwort: ‚Schadensersatz für das Fahrrad Eures Kindes: Ja. Ausgleich für Euer eigenes unfassbares seelisches Leid, weil Euer Kind gestorben ist: Nein.‘ Das ist keine angemessene Antwort. Damit gehört Deutschland in Europa mittlerweile auch zu einer kleinen Minderheit. Ich will das ändern.“

Bausback weiter: „Ich habe mich schon – mit Erfolg – bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin dafür eingesetzt, dass die Einführung eines Angehörigenschmerzensgeld im Koalitionsvertrag des Bundes gelandet ist. Die klar überwiegende Mehrheit in der Rechtswissenschaft und bei den Richtern und Staatsanwälten befürwortet es. Also: Führen wir es ein! Mein Vorschlag liegt auf dem Tisch.“

Die Regelung im bayerischen Gesetzentwurf knüpft an die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung eines Menschen an und sieht einen Ersatzanspruch für immaterielle (seelische) Schäden nächster Angehöriger (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Kinder) vor. Haften soll, wer für diese Schäden rechtlich verantwortlich ist. Welcher Betrag hier im Einzelfall angemessen ist, entscheiden die Gerichte jeweils unter Würdigung aller Umstände. Als Anhaltspunkt kann zum Beispiel die Rechtsprechung zu den sog. Schockschäden herangezogen werden. Hier haben die Gerichte zwischen EUR 2.500 und EUR 30.000 ausgesprochen; zumeist bewegen sich die Beträge zwischen EUR 5.000 und EUR 10.000.

Bausback abschließend. „Eines steht außer Zweifel: Mit Geld kann man niemals das Leben eines Menschen aufwiegen oder den Schmerz beim Verlust eines nahen Angehörigen ausgleichen. Es geht aber nicht nur um Geld – es geht vor allem um ein Symbol der Anerkennung durch die Rechtsordnung und der Solidarität der Gesellschaft!“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gesetzentwurf_angehoerigenschmerzensgeld.pdf (PDF, 132 KB).

StMJ, Pressemitteilung v. 02.02.2015

Redaktioneller Hinweis: Der Gesetzentwurf befindet sich schon seit längerer Zeit in der Diskussion. Die Entwicklung lässt sich durch einen Klick auf das entsprechende Schlagwort (siehe „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern“ unter „Tagged With“ unterhalb des Beitrags). Dort findet sich auch die vorige Fassung des Diskussionsentwurfs.