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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Korrekturen beim Mindestlohn

3. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Arbeitsministerin Müller: „Bayern steht zum Mindestlohn. Bei der Umsetzung sind aber Nachbesserungen dringend erforderlich“

Auf Vorschlag von Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute die Haltung der Bayerischen Staatsregierung zu dringend notwendigen Änderungen beim Mindestlohn festgelegt.

„Die Bayerische Staatsregierung steht zum Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Umsetzung ist jedoch nicht praxistauglich, sondern kontraproduktiv. Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten zeigt sich hier großer Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die bürokratischen Anforderungen sind überzogen und die Kontrollen unverhältnismäßig. Die Wirtschaft darf nicht mit Bürokratie lahm gelegt werden. Nur eine funktionierende Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und kann gute Löhne zahlen. Deshalb muss hier sofort nachgebessert werden. Leitlinien der Korrekturen sind Praktikabilität und Vernunft. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist eine Regelung, die dem Schutzzweck des Mindestlohngesetzes gerecht wird und überbordende Bürokratie konsequent vermeidet“, so Müller.

Die Umsetzung soll jetzt in der Berliner Koalition vorbereitet werden.

Die Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns sind vielfältig. Mit höchster Priorität müssen aus Sicht der Staatsregierung folgende Punkte verfolgt werden:

  • Entlastung der Arbeitgeber durch Streichung unnötiger Dokumentationspflichten – sowohl bei den geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich wie auch in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen und Gleichlauf der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bestehenden Verpflichtungen. Die Gehaltsschwelle von derzeit 2958 Euro, die Dokumentationspflichten auslöst, ist inakzeptabel.
  • Streichung der Auftraggeberhaftung
  • Zeitungszusteller sollen so behandelt werden wie geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (reduzierte Sozialversicherungspauschale).
  • Schaffung von Klarheit bei der Abgrenzung des vom Mindestlohn ausgenommenen Ehrenamtes zur Arbeitnehmereigenschaft, um für die im Ehrenamt Tätigen und deren Organisationen Rechtssicherheit zu schaffen. Gleiches gilt für mithelfende Familienangehörige.
  • Aussetzung der Kontrollen durch den Zoll als Sofortmaßnahme bis zur Änderung bzw. Klarstellung der angesprochenen Fragen.
  • Generelle Evaluation des Gesetzes schon zum 30.06.2015.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 03.02.2015

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