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StMUV: Verbraucherschutz undercover – Neues Programm für anonyme Testkäufe im Internet

5. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Der Internethandel wird in Bayern ab sofort noch stärker in den Blick genommen. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf zum Start eines neuen Kontrollprogramms.

„Bayern erhöht die Kontrolldichte im Netz. Wir wollen die Sicherheit für Verbraucher im Internet verbessern. Als erstes Land kaufen wir Produkte zukünftig auch verdeckt ein und untersuchen sie anschließend im Labor. Damit können sich schwarze Schafe nicht länger in der Anonymität des Internets verstecken. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, so Scharf.

Vier von fünf Deutschen kaufen inzwischen im Internet – Tendenz steigend. Einige Produkte werden sogar bevorzugt im Internet gehandelt. Der Umsatz im gesamten Online-Handel stieg in Deutschland im Jahr 2013 auf über 39 Milliarden Euro. Das neue Kontrollprogramm trägt dieser Entwicklung Rechnung. Ziel des Programms ist es, Kontrollen dort durchzuführen, wo erhebliche Risiken für den Verbraucher bestehen, Verbraucher diese Risiken aber nicht selbst erkennen können. Ein Beispiel hierfür sind Nahrungsergänzungsmittel, denn diese enthalten neben klassischen Nährstoffen wie Vitaminen zunehmend exotische Substanzen mit zum Teil erheblichen Risiken für den Verbraucher – etwa durch nicht zugelassene Arzneistoffe. Ein weiterer Schwerpunkt wird unter anderem auf im Internethandel angebotene, leicht verderbliche Lebensmittel gelegt. Im Rahmen des Programms werden außerdem die von Bayern aus agierenden Online-Händler identifiziert und überprüft. Verstöße gegen die bestehende Registrierungspflicht werden von den zuständigen Behörden vor Ort konsequent verfolgt.

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden im August und September 2014 vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei in Bayern ansässigen Lebensmittelbetrieben über Online-Versand insgesamt zwölf Proben frisches Geflügelfleisch und Hackfleisch bestellt. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung der Kühlkette. Denn gerade bei leicht verderblichen Lebensmitteln ist die Einhaltung der Kühlkette eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass der Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche Produkte erhält. Die gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Kühltemperaturen stellen insbesondere beim Versand in den Sommermonaten eine Herausforderung für den Post- oder Kurierversand dar. Es wurde jedoch nur bei einer Probe eine zu hohe Eingangstemperatur festgestellt. Beanstandungen ergaben sich im Wesentlichen im Hinblick auf die Deklaration der Produkte. Die festgestellten Verstöße wurden von den zuständigen Behörden geahndet.

Das neue Kontrollprogramm ergänzt die bereits bestehende Internetüberwachung durch die Bayerische Gewerbeaufsicht.

Scharf: „Seit rund 10 Jahren haben wir den Internethandel mit gefährlichen Produkten im Blick. Produkte mit Gefahrenpotenzial dürfen erst gar nicht in die Hände der Verbraucher geraten.“

Dabei werden die Angebote in Internetshops sowie auf Internethandelsplattformen und -auktionshäusern regelmäßig auf unzulässige, weil gefährliche, Produkte überprüft. Dies sind beispielsweise verbotene Schädlingsbekämpfungsmittel oder auch chemische Produkte mit krebserzeugenden Inhaltsstoffen. Pro Jahr werden bis zu 1.500 unzulässige Angebote gefunden und gelöscht, bevor die Produkte zum Verbraucher gelangen können.

StMUV, Pressemitteilung v. 05.02.2015

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