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StMGP: Huml fordert verantwortungsvollen Umgang mit Präimplantationsdiagnostik – Bayerns Gesundheitsministerin: Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum können jetzt gestellt werden

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Huml betonte am Freitag:

„Ab sofort können im Freistaat Anträge auf eine Zulassung als PID-Zentrum gestellt werden. Klar muss immer sein: Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität. Außerdem sollte man sich immer bewusst sein, dass die Untersuchung des Embryos eine hohe psychische Belastung für die Eltern darstellt.“

Am 1. Januar 2015 ist das bayerische Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung in Kraft getreten. Damit kann jetzt auch in Bayern die PID in den vom Bundesgesetzgeber zugelassenen Fällen durchgeführt werden. Das Antragsformular für eine Zulassung als PID-Zentrum sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen sind jetzt auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar (http://www.stmgp.bayern.de/service/pid/index.htm).

Bei der PID werden nach einer künstlichen Befruchtung Embryonen vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf genetisch bedingte Erkrankungen untersucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur erfolgen, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit für das Kind besteht. Die Untersuchung ist auch möglich, wenn es um die Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos geht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Die PID darf nur in dafür zugelassenen Zentren vorgenommen werden. Über die Zulassung der bayerischen PID-Zentren entscheidet das Bayerische Gesundheitsministerium.

Huml erläuterte: „Damit wird die Zulassung der PID-Zentren nach einheitlichen Kriterien und Maßstäben gewährleistet.“

StMGP, Pressemitteilung v. 06.02.2015

Redaktioneller Hinweis: Wesentliche Eckpunkte des bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung (BayAGPIDV) werden hier vorgestellt – der Gesetzentwurf hat im Laufe des parlamentarischen Verfahrens keine inhaltlichen Änderungen erfahren. Der gesamte Verfahrensgang findet sich hier.