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StMJ: Bayerische Justiz führt Selbstverständnisdebatte – Bausback: „Bayerische Justiz hat Kritik nicht einfach vom Tisch gewischt sondern setzt sich mit ihr auseinander.“

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute in München die Ergebnisse einer Online-Befragung innerhalb der bayerischen Justiz zu ihrem Selbstverständnis bekannt gegeben:

„Die bayerische Justiz war in der jüngeren Vergangenheit im Zusammenhang mit verschiedenen, zumeist strafrechtlichen Einzelfällen in den Fokus öffentlicher Kritik geraten. Das hat nicht nur viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz belastet. Es hat auch dazu geführt, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gelitten hat. Auch wenn es sich um Einzelfälle gehandelt hat, die nicht geeignet waren, die Leistungen der Justizangehörigen insgesamt in Misskredit zu bringen, haben die in der Bevölkerung hervorgerufenen Reaktionen Anlass gegeben, unsere Arbeit einer selbstkritischen Betrachtung zu unterziehen.“

„Deswegen haben wir eine Online-Befragung aller bayerischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchgeführt“, so Bausback heute in München.

„Von insgesamt 5.250 Befragten haben 2.317 Personen die umfangreiche Befragung abgeschlossen. Mit 44 % haben wir eine hohe Beteiligungsquote. Das zeigt auch: Die Justiz hat die Kritik nicht einfach vom Tisch gewischt, sondern setzt sich mit ihr auseinander.“

Anders als in der im Jahr 2011 durchgeführten Evaluation des Rechts- und Justizstandortes Bayern wurde bei der Online-Befragung nicht nach der Zufriedenheit mit der bayerischen Justiz gefragt. Vielmehr wurden gezielt mögliche Problemfelder benannt. Dabei ging es um die Bereiche Berufseinstiegsphase und Laufbahn, Einzelverhalten, Außendarstellung der Justiz, Fortbildungsangebot, Kritik – und Fehlerkultur, Verhalten des Ministeriums und sonstige Bereiche.

Bausback: „Natürlich fallen die Ergebnisse zum Teil kritisch aus. Denn wir haben ehrliche Fragen gestellt und ehrliche Antworten bekommen. Die ernsthaften, konstruktiven Äußerungen zeigen zuallererst: Die Justiz sitzt nicht im vielbeschworenen ‚Elfenbeinturm‘. Sie ist bereit und in der Lage, sich selbst zu hinterfragen, Problemfelder zu benennen und Verbesserungsmaßnahmen anzustoßen. Jetzt geht es darum, diese anzupacken.“

Bayerns Justizminister weiter: „In manchen Bereichen sind wir bereits zur Tat geschritten. Klar wird: Die Justizangehörigen nennen in vielen Bereichen die hohe Arbeitsbelastung. Dieses Thema habe ich von Beginn meiner Amtszeit an sehr ernst genommen, auch weil es sich mit den vielen Gesprächen deckt, die ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei meinen Besuchen in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften führe. Umso wichtiger ist es, dass wir im Doppelhaushalt 2015/2016 noch einmal 350 neue Stellen für die bayerische Justiz durchsetzen konnten – zusätzlich zu den schon über 300 neuen Stellen für die Justiz seit 2009. Während in anderen Ländern Richter- und Staatsanwaltsstellen gestrichen werden, stellen wir in Bayern neu ein. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal bayerischer Justizpolitik.“

Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz wurde von vielen Teilnehmern der Befragung kritisiert.

Bausback: „Hier sind wir inzwischen schon ein gutes Stück voran gekommen. Die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit habe ich mir seit meinem Amtsantritt auf die Fahnen geschrieben und deshalb in Bayern die Richtlinien für die Zusammenarbeit der Justiz mit der Presse überarbeiten lassen. Mit der im Juni 2014 in Kraft getretenen Neufassung ist unsere Öffentlichkeitsarbeit bereits zeitgerechter und professioneller geworden.“

Weitere Handlungsfelder ergaben sich bei der Einarbeitung von Berufsanfängern, dem Fortbildungsangebot oder dem Umgang des Ministeriums mit der Justizpraxis.

Bausback: „Ich bin bereits dabei, die Ergebnisse zusammen mit der Justizpraxis und vor Ort offen zu diskutieren. Dann geht es darum, gemeinsam Verbesserungen in den zentralen Handlungsfeldern zu erarbeiten. Punkte dabei werden sein, wie wir die Kommunikation zwischen Ministerium und den weit über hundert Gerichten, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizeinrichtungen weiter verbessern, Berufsanfängern den Einstieg in die vom ersten Tag an hoch anspruchsvollen Berufe eines Richters, Staatsanwalts oder Rechtspflegers erleichtern und mit unserem Fortbildungsangebot in manchen Bereichen reagieren können.“

StMJ, Pressemitteilung v. 09.02.2015