Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Landkreistag zum Winternotfallplan – „Es reicht nicht, weitere Unterkünfte zu stellen“

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Präsident Christian Bernreiter: Wir stehen bereit, aber Freistaat und Bund müssen handeln

Die bayerischen Landkreise tun alles, um ihre Aufgaben in Sachen Asyl-Winternotfallplan zu erfüllen.

„Wir stehen selbstverständlich bereit“, erklärt Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags. „Doch die Dimension des Flüchtlingsansturms ist so enorm, dass es nicht ausreicht, nur weitere Unterkünfte bereitzustellen.“

Der Winternotfallplan sieht vor, dass die bayerischen Landkreise kurzfristig winterfeste Unterkünfte für jeweils 200 bis 300 Personen zusätzlich zu den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stellen. Sie erfüllen damit eine staatliche Aufgabe. Der Winternotfallplan ist am Dienstag teilweise in Kraft getreten, nachdem die Zahl der Asylbewerber, vornehmlich aus dem Kosovo, in den vergangenen Tagen stark angestiegen war und die Erstaufnahmeeinrichtungen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt sind.

„Der Zustrom von Asylbewerbern aus dem Westbalkan muss schnell geregelt werden“, fordert Bernreiter.

Der Freistaat Bayern und die Bundesregierung müssten dafür die notwendigen Schritte einleiten – auch im Sinne der Herkunftsländer, die unter dem „Exodus“ ihrer Bevölkerung leiden. Dazu gehöre, den Kosovo zu einem sicheren Herkunftsstaat zu erklären und damit die Grundlage eines Asylverfahrens zu entziehen.

Die bayerischen Landkreise greifen in der ersten Stufe des Winternotfallplans auf Einrichtungen zurück, in denen kurzfristig für eine Dauer von fünf Wochen neu ankommende Flüchtlinge untergebracht werden können.

Landkreistagspräsident Christian Bernreiter erklärt: „Wir werden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen versuchen, zunächst solche Unterkünfte zu belegen, die zu geringen Beeinträchtigungen für unsere Landkreisbürger führen.“

Man könne zwar nicht ausschließen, dass Turn- oder Stadthallen zum Einsatz kommen, jedoch erlaube das im November 2014 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen etwa auch angemessene Unterkünfte in Gewerbegebieten.

Bayerischer Landkreistag, Aktuelles v. 11.02.2015