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VG Würzburg: Adler Modemärkte dürfen weiter Altkleider sammeln

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Die Klägerin betreibt ähnlich wie andere Modemärkte und Textilfirmen ein umfassendes Rücknahmesystem für Alttextilien. Gegen Gewährung einer Gutschrift auf den nächsten Einkauf können Kunden in den Filialen der Adler Modemärkte AG Altkleider zurückgeben, die dann von spezialisierten Firmen sortiert und weiter verwertet werden. Diese Systeme, die auf dem Grundsatz der Produktverantwortung beruhen, stehen in Konkurrenz zu der Abfallentsorgung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und gewerbliche und gemeinnützige Sammler.

Mit Urteil vom 10. Februar 2015 (W 4 K 13.1015) hat das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg jetzt die von der Klägerin in ihren Modemärkten praktizierte Annahme von Alttextilien unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung gebilligt. Die Klägerin darf demnach neben den von ihr selbst vertriebenen Textilien auch Textilien fremder Hersteller bzw. Händler sammeln.

Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids des Bayer. Landesamts für Umwelt, in welchem der Klägerin die Sammlung von selbst hergestellten oder selbst vertriebenen Altkleidern zugesagt wurde. Das Verwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Sammlung von Altkleidern, wie sie von der Klägerin praktiziert wird, unter das Regime des Abfallrechts fällt und dass die Produktverantwortung so weit reicht, dass auch Alttextilien anderer Hersteller und Händler zurückgenommen werden können und das Landesamt für Umwelt zu einer entsprechenden Feststellung verpflichtet. Die Klägerin kann damit im gesamten Bundesgebiet ihre Sammlung von Alttextilien fortsetzen.

Das Urteil geht auf äußerst strittige Fragen des Abfallrechts und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein und hat Bedeutung für die gesamte Branche. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde daher zugelassen.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 11.02.2015 zum U. v. 10.02.2015, W 4 K 13.1015