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Bayerischer Gemeindetag: Musterausbauvertrag zur bayerischen Breitbandrichtlinie – Mit der Bundesnetzagentur abgestimmt

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Der Bayerische Gemeindetag stellt seinen Mitgliedern einen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgestimmten Musterausbauvertrag zur Verfügung. Das die Änderungen der BNetzA berücksichtigende Vertragsmuster kann im Intranet im Word-Format abgerufen werden.

Die Abstimmung des Musters mit der BNetzA bringt für die Gemeinden eine wichtige Verfahrenserleichterung: Soweit keine Änderungen in den §§ 6, 7 und 19 Abs. 2 des Musterausbauvertrages vorgenommen werden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Regelungen ergeben, braucht der Vertragsentwurf nicht mehr vor Abschluss der BNetzA zur Stellungnahme vorgelegt werden (Ziffer 5.8 der Breibandrichtlinie). In diesem Fall reicht es aus, wenn die Gemeinde gegenüber der BNetzA zur Kenntnisnahme sowie der Bewilligungsbehörde (jeweils zuständige Regierung) zwecks Veröffentlichung auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de eine Bestätigung abgibt, dass der Vertrag dem mit der BNetzA abgestimmten Musterausbauvertrag in den genannten Abschnitten entspricht. Mit dem Vertragsabschluss braucht nicht mehr abgewartet zu werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von früheren Fassungen des Musters es bei der Vorlagepflicht verbleibt.

Das vorliegende Muster wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet. Dennoch übernimmt der Bayerische Gemeindetag keine Haftung im Zusammenhang mit eventuell auftauchenden Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Breitbandausbaus sowie in der siebenjährigen Bindungsfrist.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 13.02.2015