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StMAS: Menschen mit Behinderung – Sozialministerin Müller: „Wir stärken die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung – 30 Millionen Euro für die Dienste der Offenen Behindertenarbeit“

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Die meisten Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit leben nicht in einem Heim, sondern in ihren Familien oder einer eigenen Wohnung und möchten diese Lebensform auch möglichst selbstbestimmt beibehalten. Die Offene Behindertenarbeit (OBA) mit ihren 251 regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungsdiensten in ganz Bayern ermöglichen ihnen das. Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke unterstützen die OBA – auch in diesem Jahr mit insgesamt 30 Millionen Euro. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller und Präsident des Bayerischen Bezirketags Josef Mederer machten heute das Inkrafttreten der neuen OBA-Förderrichtlinien rückwirkend zum 1. Januar 2015 bekannt.

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Eines der Grundprinzipien der bayerischen Behindertenpolitik ist es, die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung zu stärken, über ihr Leben selbst zu bestimmen und es selbst zu gestalten. Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit tragen diesem Prinzip in beispielhafter Form Rechnung. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung nicht nur bei der Führung eines selbständigen Lebens, sondern sie stellen auch die ambulante Betreuung sicher. Das entlastet die Angehörigen. Mit ihrem niederschwelligen Zugang und ihrer flächendeckenden Präsenz sind sie für viele die erste kompetente Anlaufstelle und nehmen eine Lotsenfunktion für alle wichtigen Alltagsfragen ein. Die Offene Behindertenarbeit leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft und damit für eine gelingende Inklusion. Ich freue mich daher, dass wir bereits seit 1988 zusammen mit den Bezirken ihr starker Partner in Bayern sein können.“

Präsident des Bayerischen Bezirketags Josef Mederer: „Die sieben Bezirke investieren in die Offene Behindertenarbeit jährlich rund 15 Millionen Euro. Damit konnte in den vergangenen Jahren ein flächendeckendes Netz von Diensten im Freistaat aufgebaut werden. Weiße Flecken in der Versorgungsstruktur oder personell unterbesetzte Dienste gibt es nicht mehr. Die OBA wird vollständig auf die Anforderungen der Inklusion umgebaut. Die Bezirke sind somit der Motor der Inklusion, denn die OBA dient im ambulanten Bereich nunmehr als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Dabei werden die Betroffenen und ihre Angehörigen bei Anliegen rund um Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung professionell beraten. Die Dienste sind somit Lotsen- und Leitstation für alle wichtigen Alltagsfragen.“

Weitere Informationen zu den Diensten der offenen Behindertenarbeit sowie die gemeinsamen Förderrichtlinien von Freistaat Bayern und den bayerischen Bezirken sind abrufbar unter www.stmas.bayern.de/teilhabe/oba.

StMAS, Pressemitteilung v. 13.02.2015