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StMGP: Huml fördert verstärkt Tagespflege – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Neues Programm für Menschen mit Demenz ab dem Jahr 2016

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will das Tagespflege-Angebot für Menschen mit Demenz verbessern. Huml betonte am Dienstag:

„Ab dem Jahr 2016 wird es ein neues Förderprogramm geben. Damit werden wir Tagespflege-Einrichtungen für Demenzkranke finanziell unterstützen. Im Jahr 2016 haben wir hierfür rund 1,5 Millionen Euro veranschlagt.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Ziel der Tagespflege-Einrichtungen ist eine Entlastung der Menschen, die einen Angehörigen mit Demenz zu Hause betreuen und versorgen. Auf diese Weise tragen wir mit dazu bei, dass sie ihrer Aufgabe auf Dauer gewachsen sind.“

In den vergangenen Jahren ist in Bayern die Zahl der dementiell Erkrankten in den Tagespflege-Einrichtungen immer weiter angestiegen. Das neue Förderprogramm des Bayerischen Pflegeministeriums soll insbesondere die bauliche Anpassung der Einrichtungen an die Anforderungen dieser Gäste unterstützen.

Die Ministerin erläuterte: „Der Bedarf an Tagespflege-Einrichtungen nimmt laut Einschätzung der Träger stetig zu – ebenso wie die Akzeptanz bei den Tagespflegegästen und ihren Angehörigen. Dennoch spielt dieses Betreuungsangebot noch immer eine untergeordnete Rolle. Zu Unrecht, wie ich meine.“

Laut dem Statistischen Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung „Einrichtungen für ältere Menschen und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern 2012“ gab es Ende des Jahres 2012 nur rund 1.152 Tagespflegeplätze in Bayern. Das entspricht einem Gesamtanteil an allen verfügbaren stationären Plätzen von nicht einmal einem Prozent.

Huml betonte weiter: „Deshalb haben wir uns in Berlin dafür eingesetzt, das Angebot der Tagespflege zu stärken. Mit Erfolg! Das gerade in Kraft getretene Pflege-Stärkungsgesetz I bringt wichtige Neuerungen für die Tagespflege. Ich bin mir sicher, dass das zu einem erheblichen Schub für die Tagespflege-Einrichtungen führen wird.“

Das Pflege-Stärkungsgesetz enthält unter anderem eine deutliche Stärkung der Tagespflege. Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege zusätzlich ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für die Pflege zur Verfügung.

StMGP, Pressemitteilung v. 17.02.2015