Gesetzgebung

StMUV: Weniger ist mehr / Bayern fordert einheitliches europäisches Sicherheitszeichen für alle Produkte

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Sichere Produkte sind ein wesentlicher Bestandteil für den Schutz der Verbraucher in einem freien Markt. Ein europäisches Sicherheitszeichen nach dem Vorbild des deutschen GS-Zeichens soll in Zukunft eine verlässliche Informationsquelle zu Produkten auf dem europäischen Markt sein. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf.

„Wir wollen den Verbraucherschutz auf europäischer Ebene weiter stärken. Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte. Mit dem deutschen GS-Zeichen gibt es bereits ein echtes Sicherheitszeichen. Dieses Qualitätsmerkmal für den Verbraucherschutz wollen wir auf ganz Europa ausweiten“, so Scharf.

Die Abkürzung „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“. Ein Hersteller darf sein Produkt nur mit dem GS-Zeichen versehen, wenn vorher eine Sicherheitsprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle durchgeführt wurde. Außerdem ist eine wiederkehrende Überwachung der Produktion erforderlich. Dabei besichtigt die Prüfstelle regelmäßig den Produktionsbetrieb, untersucht Proben der Produkte und achtet auf die Qualitätssicherung. Insgesamt sind 46 Prüfstellen mit Einrichtungen an mehreren hundert Standorten zugelassen. Das GS-Zeichen ist für die Verbraucher eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines Produkts. Von diesem Mehrwert für die Verbraucher sollen zukünftig die Menschen in ganz Europa profitieren. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sich Verbraucherschutzministerin Scharf in einem Schreiben an die zuständige EU-Kommissarin gewandt.

Gleichzeitig sollte angesichts der Vielzahl von Siegeln und Auszeichnungen mehr Durchblick und Verlässlichkeit für die Verbraucher geschaffen werden.

Scharf: „Mehr Orientierung im Siegelwald erleichtert die Entscheidung für Produkte und Dienstleistungen. Auch sollten einheitliche Standards und Kriterien für Gütesiegel mit allen Beteiligten entwickelt werden. Nur so weiß der Verbraucher, wofür das jeweilige Siegel steht. Damit werden der Wildwuchs im Siegelwald und die Vielzahl von phantasievollen, aber wenig verlässlichen Gütesiegeln begrenzt. Das schafft Vertrauen bei den Verbrauchern.“

Für einen ersten Überblick hat das Verbraucherschutzministerium unter www.verbraucherkompass.bayern.de die wichtigsten Siegel zusammengestellt.

Die bereits heute europarechtlich geregelte CE-Kennzeichnung ist dagegen kein reines Verbraucherkennzeichen. Sie bestätigt lediglich, dass ein Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und dient als „EU-Reisepass“ für das Produkt. Zudem wird das CE-Kennzeichen in der Regel vom Hersteller selbst angebracht.

StMUV, Pressemitteilung v. 22.02.2015