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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes – Freistaat erfüllt Quote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

24. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Licht und Schatten gibt es bei der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Bürgerinnen und Bürger in Bayern: Die Pflicht des Freistaats, mindestens 5 Prozent seiner Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, wurde 2013 mit einer Beschäftigungsquote von insgesamt 5,73 Prozent erneut erfüllt. Defizite treten allerdings weiterhin im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu tage – hier rutschte die Quote im Bereich Wissenschaft sogar unter die 4 Prozent-Marke.

Mit Blick auf die geltende Pflichtquote von 5 Prozent errechnete sich 2013 für den Freistaat Bayern eine Beschäftigungspflicht von 13.590 Arbeitsplätzen im Monatsdurchschnitt.

„Tatsächlich waren im Monatsdurchschnitt allerdings 15.562 staatliche Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt“, erläuterte Abteilungsleiter Dr. Alexander Voitl, der zu diesem Thema den Mitgliedern des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes den jährlichen Bericht des Finanzministeriums vorlegte.

Trotz des stabilen, insgesamt hohen Niveaus bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beim Freistaat ergibt sich beim Blick auf die einzelnen Ressorts der Staatsverwaltung ein differenziertes Bild: Während das Sozialministerium und die Staatskanzlei Beschäftigungsquoten von 13,5 Prozent bzw. 12,94 Prozent vorweisen, lag der Anteil schwerbehinderter Menschen im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2013 bei nur 4,34 Prozent (Bereich Kultus) bzw. bei 3,91 Prozent (Bereich Wissenschaft).

Gründe für das schlechte statistische Abschneiden in diesen beiden Bereichen sah Dr. Gerda Graf vom Kultusministerium, die hierzu Stellung bezog, in dem tendenziell jüngeren Altersdurchschnitt der Beschäftigten sowie in dem bislang eher niedrigen Anteil von schwerbehinderten Menschen, die über einen Hochschulabschluss verfügen. Angesichts dieser „strukturellen Besonderheiten“ sei eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungssituation innerhalb weniger Jahre nicht zu erreichen, erklärte Graf.

Der Bericht befasste sich auch mit den Aufträgen des Freistaats an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Hier lag das Auftragsvolumen 2013 bei rund einer Million Euro, wobei der größte Anteil mit rund 700.000 Euro auf erbrachte Dienstleistungen, wie EDV, Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Aktenvernichtung und Archivierungsdienste entfiel. Aufträge im Wert von über 380.000 Euro vergab das Finanzministerium, das damit die Spitzenstellung einnahm. Schlusslicht mit 0 Euro und damit null Aufträgen an Werkstätten bildete 2013 der Oberste Rechnungshof.

Voitl griff als positiven Aspekt den Anteil schwerbehinderter Menschen bei den Neueinstellungen heraus. Dieser sei mit 1,85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,77 Prozent) gestiegen. Zwar liege der Anteil weiterhin unter dem Wert der erreichten Beschäftigungsquote des Freistaats Bayern, die Ursache hierfür liege allerdings im geringen Anteil schwerbehinderter Menschen in der Altersgruppe von 15 bis 45 Jahren.

Behindertenbeauftragte Irmgard Badura, würdigte in ihrer Stellungnahme die Vorbildfunktion des Freistaats und freute sich, dass Maßnahmen und Instrumente zur Förderung schwerbehinderter Menschen „zunehmend angewendet“ würden.

„Ich sehe viel guten Willen, aber wir brauchen noch mehr politischen Rückenwind“, stellte sie fest.

Handlungsbedarf sah sie insbesondere bei der dienstlichen Freistellung von Schwerbehindertenvertretern sowie im Wissenschaftsbereich:

„Universitäten und Hochschulen müssen sich noch erheblich bewegen“, betonte Badura und verwies auf die nach wie vor niedrigen Quoten schwerbehinderter Studenten, die eine Promotion anstreben würden.

In der anschließenden Aussprache kritisierte Günther Felbinger (FREIE WÄHLER) ebenfalls die sich gegenüber dem Vorjahr nochmals verschlechterte Situation an den Hochschulen.

Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) forderte:

„Um mehr Menschen mit Behinderung im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu beschäftigen, müssen ihnen vorher entsprechende Ausbildungs- und Studienbedingungen ermöglicht werden.“

Sie attestierte der Staatsregierung mangelnden Willen, etwas zu verändern.

Auch Hans Ritt (CSU) sah im Kultus- und Wissenschaftsbereich noch „großen Nachholbedarf“ und vermutete eine hohe Dunkelziffer insbesondere bei Lehrkräften, die ihre Behinderung geheim hielten.

Arif Tasdelen (SPD) schlug vor, im nächsten Bericht thematisch zudem aufzugreifen, wie Menschen mit Behinderung in den Beurteilungen abschnitten und bei Beförderungen berücksichtigt werden. Die Situation der Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, so Tasdelen, könnte dadurch noch besser beleuchtet werden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 24.02.2015 (von Katja Helmö)

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