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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Paragraphenbremse – Abbau von Verwaltungsvorschriften

24. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Staatskanzleiminister Huber: „Mehr Eigenverantwortung für Bürger und Behörden / Neue Drei-Säulen-Strategie zur Verhinderung unnötiger Bürokratie durch Verwaltungsvorschriften“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber eine neue Drei-Säulen-Strategie zum Abbau von Verwaltungsvorschriften beschlossen.

Staatskanzleiminister Huber: „Unser Leitbild in Bayern ist, dass wir den Bürgern und Behörden etwas zutrauen und man die besten Lösungen im Einzelfall vor Ort finden kann. Verwaltungsvorschriften können da ein überflüssiger Hemmschuh sein, wenn sie zu pauschal eine generelle Handhabung vorsehen, die im konkreten Fall an der Realität vorbeigeht. Das werden wir künftig mit einem neuen Drei-Säulen-Konzept angehen, mit dem wir unsere im Dezember 2014 beschlossene Paragraphenbremse für Gesetze und Verordnungen flankieren.“

Das Drei-Säulen-Konzept im Detail

Erste Säule – Strikte Vorgaben für den Erlass von Verwaltungsvorschriften

Zunächst erfolgt eine strenge Prüfung, ob eine Verwaltungsvorschrift überhaupt erforderlich ist. Benötigt eine nachgeordnete Behörde beim Vollzug lediglich eine Information, soll diese ohne Regelung einfach und schnell z.B. per Telefon oder E-Mail bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden für neue Verwaltungsvorschriften unter anderem folgende Grundsätze eingeführt bzw. verbindlich konkretisiert:

  • Vorfahrt für Flexibilität vor Ort
  • Verständlichkeit der Regelungen
  • Gebot der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen
  • Strenges Befristungsregime
  • Einstellung in die öffentlich zugängliche Datenbank BAYERN-RECHT

Zweite Säule – Wirksame Kontrolle

In den Ministerien und der Staatskanzlei achten Deregulierungsbeauftragte auf die Einhaltung der Grundsätze. Daneben schaffen die Ministerien in eigener Verantwortung geeignete Kontrollmechanismen.

Dritte Säule – Reduzierung des Bestands durch einen Vollzugs-TÜV

In einem sogenannten Sunset-Verfahren werden alle Verwaltungsvorschriften auf einer Positivliste erfasst, die weiter gelten sollen. Sofern eine Verwaltungsvorschrift nicht auf dieser Liste enthalten ist, tritt sie zum Stichtag 1. Januar 2016 automatisch außer Kraft.

Die Drei-Säulen-Strategie, die für die Staatskanzlei und alle Ministerien gilt, ist ein weiterer Bestandteil der von Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 angekündigten Paragraphenbremse. Während der Ministerrat auf seiner Klausurtagung vom 13./14. Dezember 2013 bereits eine Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen beschlossen hatte (insbesondere: „one in, one out“), bezieht sich die Drei-Säulen-Strategie nun auf Verwaltungsvorschriften. Mittels Verwaltungsvorschriften erteilen übergeordnete Behörden generell-abstrakte Weisungen an nachgeordnete Behörden. Hierdurch kann für Bürgerinnen und Bürger unnötige Bürokratie entstehen, wenn der Spielraum für Entscheidungen vor Ort zu stark eingeschränkt wird.

Das Konzept der heute beschlossenen Drei-Säulen-Strategie ist im Internetangebot der Staatsregierung abrufbar unter dem Link: www.bayern.de/wp-content//uploads/2015/02/ParagraphenbremseVwV.pdf (PDF, 19 MB)

Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 24.02.2015

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: Paragraphenbremse

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