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StMBW: Freistaat setzt auf Erhalt von kleinen rechtlich selbständigen Grundschulen

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Wichtiger Beitrag für gleichwertige Bildungsbedingungen auf dem Land – Substanzlose Vermutung der Grünen verunsichert die Menschen Die Vermutung der Grünen, dass mehr als zwei Drittel der Grundschulen aktuell gefährdet seien, ist eine substanzlose Behauptung und verunsichert die Menschen vor Ort in hohem Maße. Der Freistaat Bayern setzt auf den Erhalt von kleinen rechtlich selbständigen Grundschulen. Er verfolgt das Ziel, den Menschen im ländlichen Raum gleichwertige Bildungsbedingungen zu sichern und den ländlichen Raum möglichst zu stabilisieren.

Ein wichtiges Instrument dazu ist die Garantie für rechtlich selbständige Grundschulen, sofern Kommune und Eltern dies befürworten. Um dieses Ziel zu realisieren, werden in der Regel bei sehr kleinen rechtlich selbständigen Grundschulen zwei jahrgangskombinierte Klassen gebildet – nämlich in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie 3 und 4. Die Schulen erhalten für die jahrgangskombinierten Klassen in der Regel eine zusätzliche Zuweisung von 2 bis 5 Lehrerwochenstunden, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend differenziert unterrichtet werden können.

Diese kleinen selbständigen Schulen erhalten von den Staatlichen Schulämtern ein Plus in der Lehrerstundenzuweisung. Außerdem unterstützt das Bildungsministerium die staatlichen Schulämter in den Gebieten kleingliedriger Schulstruktur mit Zusatzbudgets und Zuschlägen wie dem Demographiezuschlag, einem Zuschlag für Gebiete mit erheblichem Bevölkerungsverlust. Dieser wurde zum Schuljahr 2014/2015 um 20 Lehrerplanstellen auf bayernweit nun 80 erhöht. Darüber hinaus stellt das Bildungsministerium einen sog. Verbleibefaktor im Umfang von 73 Stellen für die Schulämter zur Verfügung, die einen höheren Schülerrückgang verzeichnen. So können trotz rückläufiger Schülerzahlen vielerorts Klassen erhalten werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 25.02.2015