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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Bezirketag: Forderungen und Positionen zum Maßregelvollzugsgesetz – Mederer: „Mehr Transparenz und Sicherheit für alle“

27. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Endlich ist es soweit: Nach langem Einsatz und zahlreichen Initiativen der Bezirke und des Bezirketags hat die Staatsregierung kürzlich den Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes vorgelegt. Da die dritte kommunale Ebene als bisheriger und künftiger Aufgabenträger des Maßregelvollzugs hier eine zentrale Rolle einnimmt, ist dieser Gesetzesentwurf von großer Bedeutung und eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Forensik und ihrer Transparenz nach Innen wie Außen im Freistaat. Die Bezirke betreiben im Auftrag des Freistaats derzeit an 14 Standorten eigenständige Maßregelvollzugseinrichtungen, in denen über 2500 Patienten versorgt werden. Diese werden in der forensischen Psychiatrie behandelt, weil auf Grund einer von ihnen begangenen Straftat die Unterbringung dort richterlich angeordnet worden ist.

Drei der 14 Kliniken sind Spezialeinrichtungen: eine Klinik ausschließlich für Frauen, eine für jugendliche Suchtkranke und eine für besonders gefährliche Patienten.

Schon seit vielen Jahren erheben der Bayerische Bezirketag und die Leiter der Maßregelvollzugseinrichtungen der Bezirke die Forderung nach Erlass eines eigenständigen Maßregelvollzugsgesetzes. Dabei sollen die Regelungen zum Maßregelvollzug aber nicht Teil eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) sein, das in Weiterentwicklung des bayerischen Unterbringungsgesetzes künftig Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen regeln soll. Diese sollten und müssen vielmehr in einem eigenen Maßregelvollzugsgesetz Niederschlag finden.

Der nun vorliegende Entwurf des Gesetzes wird in weiten Teilen von den Bezirken und dem Bezirketag begrüßt.

An zwei zentralen Punkten sehe man, so Bezirketagspräsident Josef Mederer, noch entscheidenden Korrektur- oder Ergänzungsbedarf: So werden an einer Stelle des Gesetzentwurfs Regelungen zur „Leitung der Maßregelvollzugseinrichtungen“ getroffen. Der Text sieht dabei vor, dass bei Neubesetzungen der Maßregelvollzugsleitung die neue Fachaufsichtsbehörde zustimmen muss.

„Das greift allerdings stark in das Selbstverwaltungsrecht des Trägers bzw. Dienstherrn Bezirk ein und beschränkt damit unzulässig dessen Handlungsfähigkeit. Einer Zuständigkeit für eine Aufgabe muss auch eine Entscheidungszuständigkeit entsprechen. Ansonsten wäre die Entscheidungsbefugnis des Bezirkstages sowie seiner Gremien ausgehöhlt“, so Mederer mit Nachdruck.

Mindestens ebenso wichtig erscheine zudem die Absicherung der Finanzierung und Leistungsstandards der forensischen Ambulanzen: Noch fehlt eine Regelung dazu vollständig.

„Nach Auffassung von Fachleuten haben sich die dezentral an allen Maßregelvollzugseinrichtungen, mit Ausnahme des BKH Straubing, errichteten Forensischen Ambulanzen bewährt. In den Ambulanzen werden die entlassenen Straftäter weiter betreut und, soweit noch notwendig, medizinisch behandelt. Dies ermöglicht eine raschere Entlassung und senkt die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht unerheblich“, hebt Präsident Mederer hervor.

„Die Ambulanzen dürfen jedoch keinesfalls von künftigen Haushaltsentwicklungen abhängig sein! Zur Rechtssicherheit bedarf es deshalb hier dringend einer Regelung zu forensisch-psychiatrischen Ambulanzen, die den Auftrag, die Anbindung, Aufgabenträger, Finanzierung und Standard klar stellen.“

Darüber hinaus betont der Bezirketagspräsident:

„Wir sind sicher, dass unter Berücksichtigung unserer Forderungen mit dem bayerischen Maßregelvollzugsgesetz ein wegweisendes, praktikables Gesetz geschaffen werden kann, das sowohl den Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung, wie auch den schutzwürdigen Interessen der uns im Rahmen des Maßregelvollzugs anvertrauten Patientinnen und Patienten ausgewogen und umfassend Rechnung tragen wird. Der Lebensweg zum psychisch kranken Straftäter ist die Folge einer tragischen Krankheitsentwicklung und kein bloßes moralisches Versagen. Das verpflichtet uns in besonderer Weise, diesen Patienten die Chance zu einer modernen, humanistisch orientierten Unterbringung und Behandlung zu geben.“

Zudem sei der beste Garant für die Sicherheit der Bevölkerung die Ermöglichung einer guten Therapie im Maßregelvollzug. Und das leisteten die Bezirkseinrichtungen mit hochmodernen Therapiemethoden und dank eines ausreichenden Budgets des Freistaats mit einer angemessenen Personalausstattung, so Mederer.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 27.02.2015

Redaktionelle Hinweise

Siehe das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“: Dieses veraltet nicht und bietet eine gute Möglichkeit, sich zu zahlreichen Aspekten der Unterbringung schnell „auf Stand“ zu bringen.

Vgl. auch die Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins zum Gesetzentwurf.

Zum aktuellen Stand und Gang des Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.

 

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: 17/4944, Bayerischer Bezirketag, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Strafrecht/Strafprozessrecht, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

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