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Bayerischer Gemeindetag: Merkblatt zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

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Die Gemeinden, Märkte und Städte im Freistaat haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dabei das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. In Ziffer 1.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) vom 28. Mai 2013 (AllMBl. S. 217) hat das Bayerische Staatsministerium des Innern angekündigt, den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans in Form eines Merkblatts zu geben.

Nunmehr hat das Ministerium das Merkblatt veröffentlicht. Auf unserer Homepage haben wir das Merkblatt Feuerwehrbedarfsplan sowie die Anlage Tabellen-Muster für die Mitglieder des Bayerischen Gemeindetags zum Download eingestellt.

Der Bayerische Gemeindetag war in den Prozess zur Erarbeitung des Merkblatts eingebunden. Wir empfehlen jeder Mitgliedskommune, einen eigenen Feuerwehrbedarfsplan zu erarbeiten. Wir regen an, einen kleinen Arbeitskreis aus Mitgliedern des Gemeinde-/Stadtrats und der örtlichen Feuerwehr(en) zu bilden, der einen entsprechenden Bedarfsplan erarbeitet. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann der Feuerwehrbedarfsplan kurz und knapp oder umfänglich ausfallen. Eine zeitliche Vorgabe für die Erstellung des Plans besteht nicht. Ziffer 1 des Merkblatts weist ausdrücklich darauf hin, dass die ministeriale Handreichung für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans „unverbindliche Hinweise und Empfehlungen“ gibt. Damit ist klargestellt, dass keine Kommune verpflichtet ist, die im Merkblatt aufgeführten Detailregelungen vollumfänglich für die Erstellung des eigenen Feuerwehrbedarfsplans anzuwenden. Das Merkblatt stellt lediglich eine Handreichung, also eine Hilfestellung, zur Planerarbeitung dar. Es sind mithin auch völlig unabhängig vom Merkblatt erarbeitete Feuerwehrbedarfspläne denkbar.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 27.02.2015