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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Amtswechsel Bayerischer Verfassungsgerichtshof und Oberlandesgericht München

27. Februar 2015 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verabschieden Dr. Karl Huber, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs München und zugleich Präsident des Oberlandesgerichts, in den Ruhestand / Einführung des Nachfolgers Peter Küspert

Am Tag seines 67. Geburtstages verabschiedeten Innenminister Joachim Herrmann in Vertretung für den Ministerpräsidenten und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback Dr. Karl Huber, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und zugleich des Oberlandesgerichts München, in den Ruhestand. Herrmann hob besonders den außergewöhnlichen beruflichen Lebensweg Hubers hervor:

„Wer sich wie Sie früher nach der Polizeischicht zum Schlafen in die Haftzelle legt und danach wach in die Vorlesung geht, gibt nicht nur alles für unser Staatswesen. Der weiß auch genau um die Nöte und Sorgen der kleinen Leute.“

In seinem Begrüßungswort meinte Justizminister Prof. Dr. Bausback unter der Augenbinde der Justitia ein lachendes und ein weinendes Auge zu entdecken.

„Die Verabschiedung von Dr. Huber ist ein schmerzlicher Moment für die Justiz! Sie haben die hohen Ämter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München im allerbesten Sinne geprägt und in jeder Hinsicht glänzend ausgefüllt!“

Zugleich begrüßte Bausback seinen Nachfolger Peter Küspert herzlich:

„Sie bringen alles mit, was der ranghöchste bayerische Richter benötigt: Überragenden juristischen Sachverstand, einen reichen Erfahrungsschatz, hervorragendes Fingerspitzengefühl und ein ausgeprägtes Gefühl für Recht und Gerechtigkeit!“

Seit mehr als vier Jahrzehnten arbeitete Huber für den Freistaat Bayern. Er hatte seine Tätigkeit 1966 im mittleren Polizeivollzugsdienst begonnen. Nach dem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg studierte er während des Polizeidienstes Jura und setzte 1981 seine Laufbahn in der bayerischen Justiz fort. In der Folge war er in verschiedenen Funktionen als Richter und Staatsanwalt sowie im Justizministerium, dort unter anderem als Büroleiter der ehemaligen bayerischen Justizministerin Dr. Mathilde Berghofer-Weichner, eingesetzt. Nach seiner Tätigkeit als Vizepräsident des Oberlandesgerichts München von 1995 bis 2001 war er Generalstaatsanwalt in München. Im März 2005 übernahm er das höchste Richteramt in Bayern. Huber habe das Bayerische Verfassungsrecht in den letzten Jahren entscheidend geprägt.

„Kaum jemand weiß über Bayerns Staatsorgane so genau Bescheid wie Sie. Bedeutende Entscheidungen haben Sie klar nach außen vertreten und sich dabei auch nicht von öffentlicher Kritik beirren lassen“, so Herrmann in seiner Festrede.

Geklärt wurden in der Amtszeit Hubers vor allem zentrale Fragen zum Verhältnis der Staatsregierung zum Landtag. Die Rechte des Parlamentes wurden dabei deutlich gestärkt. Meilensteine setzte das Verfassungsgericht unter Huber auch mit der Entscheidung zu den Studiengebühren sowie der Zulässigkeit von Volksbegehren. Dass sich Huber auch rechtspolitisch klar geäußert habe, bezeichnete Herrmann als besonderen Einsatz für eine moderne Gerichtsbarkeit sowie als Herausforderung für Exekutive, Legislative und Judikative. Zu Recht habe Huber 2007 den Bayerischen Verdienstorden erhalten – die höchste Auszeichnung, die der Freistaat zu vergeben hat. Herrmann dankte Huber abschließend im Namen des Freistaats für seine Lebensleistung und seinen besonderen Idealismus.

Hubers Nachfolger Peter Küspert bezeichnete Herrmann als Person, die den Verfassungsgerichtshof aus langjähriger Tätigkeit bereits bestens kenne. Ob als Präsident des Landgerichts Regensburg, als Abteilungsleiter im Justizministerium in München oder zuletzt ab Oktober 2011 als Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Überall habe Küspert gezeigt, dass ein Amt für ihn nicht Beruf sondern Berufung sei. Seine Kompetenz hätten die Landtagsabgeordneten bei der Wahl zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs schließlich eindrucksvoll anerkannt. Für die mit dem höchsten Richteramt verbundene, noch einmal gewachsene Verantwortung wünschte Herrmann Peter Küspert Weitblick, Besonnenheit, viel Kraft und Erfolg.

StMJ, Pressemitteilung v. 27.02.2015

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