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StMJ: Amtswechsel an der Spitze der Münchner Generalstaatsanwaltschaft

2. März 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister dankt Dr. Christoph Strötz und führt Dr. Peter Frank in sein neues Amt ein

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den neuen Münchner Generalstaatsanwalt Dr. Peter Frank offiziell in sein Amt eingeführt. Er ist Nachfolger von Dr. Christoph Strötz, der nach zehnjähriger Amtszeit als Generalstaatsanwalt ab März Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg ist.

Im rechtspolitischen Teil seiner Festansprache wandte sich Bausback den Forderungen nach einem Unternehmensstrafrecht zu und erteilte Ihnen eine klare Absage:

„Das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Ein Angeklagter wird verurteilt, weil ihm persönlich ein Vorwurf gemacht wird. Schuld setzt die Eigenverantwortung des Menschen voraus, der sein Handeln selbst bestimmt und sich kraft seiner Willensfreiheit zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann. Ein Unternehmen hingegen handelt nicht selbst und überlegt nicht selbst, es agiert nur durch seine Organe und Mitarbeiter, also durch Menschen. Nur diese Menschen können im strafrechtlichen Sinne Schuld auf sich laden, ein Unternehmen als eine letztlich nur juristische Konstruktion kann dies nicht. Die Erstreckung der Strafbarkeit auf Unternehmen stellt damit eine nicht nur kriminalpolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich bedenkliche Verwässerung der Strafe dar. Und eine Aufweichung fundamentaler Prinzipien des Strafrechts!“

Für die konkreten Vorschläge der Befürworter eines Unternehmensstrafrechts hat der Justizminister nicht viel übrig: Da ein Unternehmen als solches nicht ins Gefängnis geschickt werden könne, so Bausback, werde ein bunter Strauß von alternativen Sanktionen – wie beispielsweise der Ausschluss von Aufträgen und Subventionen oder sogar die Auflösung des Unternehmens – vorgesehen.

„Damit will ich nicht sagen, dass in Deutschland alles perfekt ist und wir uns zurücklehnen könnten“, so der Justizminister weiter.

Überlegungen zu punktuellen Verbesserungen im Recht der Unternehmensgeldbuße und darüber, Verhandlungen über Unternehmensgeldbußen in bestimmten Fällen den Landgerichten zuzuweisen, stehe er aufgeschlossen gegenüber. Es sei aber eindeutig vorzugswürdig, das bestehende System fortzuentwickeln.

„Denn eine gute, effiziente Strafrechtspflege, wie wir sie in Bayern vorweisen und auf die wir stolz sein können, braucht gute Rahmenbedingungen – und darf nicht durch sinnlose bzw. kontraproduktive rechtspolitische Maßnahmen behindert werden!“

Dr. Christoph Strötz (62 Jahre) begann seine Laufbahn bei der bayerischen Justiz am 1. Juli 1980 am Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Zwei Jahre später wechselte er an die Staatsanwaltschaft München II. Im weiteren Verlauf seiner Justizkarriere kam er als Richter an das Landgericht München II, bevor er im Sommer 1984 zurück ins Justizministerium wechselte. Dort war er mehrere Jahre in der Pressestelle und im Leitungsbereich tätig, bis ihm ein Referat in der Strafrechtsabteilung übertragen wurde. Zwischendurch war er als Richter am Oberlandesgericht knapp zweieinhalb Jahre lang mit Zivilsachen befasst. Vom 1. März 2005 an – und damit genau zehn Jahre – stand Dr. Christoph Strötz an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft München. Seit 1. März 2015 ist er nun Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Dr. Peter Frank (46 Jahre) hat seine Justizkarriere am 1. April 1995 – wie sein Vorgänger – im Bayerischen Staatsministerium der Justiz begonnen. Nach Stationen als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I, einer Abordnung an die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund sowie als Richter am Landgericht München I, kehrte er im November 2006 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück, wo er sowohl in der Personalabteilung als auch im Leitungsbereich eingesetzt war. Von Februar 2010 bis einschließlich September 2011 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Sodann wechselte er wieder an das Justizministerium, wo er zuletzt als Leiter der Personalabteilung tätig war.

Bausback sprach dem scheidenden Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz seinen Dank für sein großes Engagement für die bayerische Justiz aus:

„Sie verstanden es, Ihren brillanten strafrechtlichen Sachverstand und Ihren Weitblick ebenso wie Ihre praktischen Fähigkeiten einzusetzen – damit waren Sie die perfekte Schnittstelle zwischen der politischen Spitze und den Staatsanwaltschaften.“ Und weiter: „Ihr Engagement im europäischen und internationalen Bereich war beispielhaft! Wichtige Kontakte konnten Sie knüpfen und pflegen – und stets haben Sie die bayerischen Interessen bestmöglich vertreten. Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre hervorragende Arbeit als Generalstaatsanwalt – und insbesondere auch unsere wirklich ausgezeichnete Zusammenarbeit, auf deren Fortsetzung ich mich freue!“

Und an Dr. Peter Frank gerichtet erklärte der Minister:

„In all Ihren bisherigen Funktionen haben Sie unter Beweis gestellt, dass brillanter juristischer Sachverstand, politisches Gespür, ausgeprägte Führungskompetenz und ausgezeichnete Begabung im Umgang mit Menschen einander nicht ausschließen. Und dass wissenschaftliche Befähigung auf der einen Seite und Organisationstalent und Pragmatismus auf der anderen Hand in Hand gehen können. Für Ihre neue große Aufgabe wünsche ich Ihnen alles Gute und eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 02.03.2015

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