Gesetzgebung

Landtag: Flughafen München – Option der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) bleibt möglich

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Die CSU-Fraktion hat es abgelehnt, der Flughafen München GmbH (FMG) auf Dauer die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) zu verwehren. Sie wies dazu einen Antrag (PDF, 212 KB) von Bündnis90/Die Grünen zurück, mit dem die Staatsregierung aufgefordert werden sollte, in der FMG-Gesellschafterversammlung dafür zu sorgen, „dass sämtliche Bestrebungen der FMG-Geschäftsführung, einen Börsengang vorzubereiten oder zu planen, unverzüglich eingestellt werden“. Der Freistaat ist mit 51 Prozent an der FMG beteiligt, den Rest halten der Bund (26 Prozent) und die Landeshauptstadt München (21 Prozent). Hintergrund der Debatte ist der Streit um den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen, den die Opposition ablehnt. Auch die Wähler in München hatten sich per Bürgerentscheid mehrheitlich gegen den Flughafenausbau ausgesprochen.

Für Bündnis90/Die Grünen begründete der Abgeordnete Christian Magerl den Antrag mit offensichtlichen Bestrebungen der FMG, einen Börsengang vorzubereiten. Auslöser ist eine öffentliche Ausschreibung der FMG bei der Suche nach einem neuen Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2016 bis 2020. Darin hatte es geheißen, dass innerhalb des Vergabezeitraums mit einem Börsengang zu rechnen sei. Magerl sah darin klare Anzeichen dafür, die eine neue Startbahn ablehnende Stadt München in der Gesellschafterversammlung „auszuschalten“. Anders als im gegenwärtig gültigen Gesellschaftervertrag hätte sie in einer AG keine Sperrminorität mehr, um das aus Magerls Sicht wegen der stetig rückläufigen Zahl an Starts und Landungen unnötige und die Anwohner belastende Projekt zu verhindern. Offenbar wolle sich die FMG durch die Umwandlung in eine AG für alle Fälle ein „Hintertürchen offen halten“, so Magerl. Dem müsse der Landtag einen Riegel vorschieben.

Der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn forderte Ministerpräsident Horst Seehofer auf, in Sachen 3. Startbahn eine „ehrliche Koalition mit den Bürgern“ einzugehen. Eine Petition von Ausbaugegnern sei von 82.000 Bürgern unterschrieben worden, zudem gebe es den Münchner Bürgerentscheid. Der habe zwar wegen Zeitablauf keine rechtliche Bindungswirkung mehr, sehr wohl aber eine moralische, so von Brunn. Auch er sah in den offenbar laufenden Überlegungen der FMG zur Umwandlung in eine AG die Vorbereitung des Flughafenausbaus. Man müsse deshalb „alle Hintertüren eindeutig zumachen“. Laut Benno Zierer (FREIE WÄHLER) sind FMG-Pläne geeignet, „die Bürger hinters Licht zu führen“. Er könne sich nicht vorstellen, dass die FMG derartige Überlegungen ohne Kenntnis des Mehrheitsgesellschafters vorantreibe.

Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger (CSU) erklärte, bei dem umstrittenen Ausschreibungstext habe es sich um eine „fehlerhafte Formulierung“ gehandelt. Die Ausschreibung habe bezüglich einer AG-Umwandlung aber ohnehin „keine Relevanz“, weil derart weitreichende Beschlüsse nur die Gesellschafterversammlung treffen könne. Eine entsprechende Befassung des Gremiums stehe aber nicht an. Grundsätzlich verwies Hintersberger auf die „zentrale Funktion“ des Münchner Flughafens für die Standortentwicklung Bayerns. Wegen dessen „herausragender infrastruktureller Bedeutung“ würden sich wie auch immer geartete Vorwegfestlegungen gegen einen Ausbau verbieten. Ähnlich sah das Ernst Weidenbusch (CSU). Der Landtag würde nicht im Interesse Bayerns handeln, würde man sich mit einem Umwandlungsverbot selbst die Hände für spätere Entwicklungen binden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 03.03.2015 (von Jürgen Umlauft)