Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern fordert nach wie vor die steuerliche Begünstigung energetischer Gebäudesanierungen

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Wirtschaftsministerin Aigner und Finanzminister Söder: „Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen muss kommen / Handwerkerbonus bleibt“

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Finanzminister Markus Söder haben im heutigen Ministerrat über den aktuellen Stand zur steuerlichen Begünstigung von energetischen Gebäudesanierungen berichtet:

„Wir wollen energetische Gebäudesanierungen weiterhin steuerlich fördern. Das geht aber auch, ohne den Handwerkerbonus zu opfern“, erklärten die Minister.

„Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein wesentlicher Baustein, um die Klimaschutz- und Effizienzziele zu erreichen. Die Energieeinsparpotentiale der Gebäudesanierung sind unumstritten. Der Gebäudebereich ist für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Modernisierungsrate liegt derzeit aber nur bei 1 Prozent, da sich derartige Baumaßnahmen ohne steuerliche Anreize auf kurze Sicht nicht auszahlen. Die steuerliche Förderung belebt darüber hinaus die Nachfrage nach Leistungen der Baubranche und sorgt so für positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte“, so Aigner und Söder.

Wegen dieser positiven Nebeneffekte und der daraus resultierenden Steuereinnahmen bedürfe es keiner Gegenfinanzierung durch eine Einschränkung des Handwerkerbonus.

„Das würde bundesweit rund 9 Millionen – allein in Bayern ca. 1,6 Millionen – Steuerfälle betreffen. Demgegenüber würden von der geplanten Förderung der energetischen Gebäudesanierung bundesweit nur ungefähr 400.000 – bayernweit ca. 85.000 – Eigenheimbesitzer profitieren. Viele Bürger müssten unter dem Strich also eine Steuererhöhung hinnehmen“, sagten Aigner und Söder.

Außerdem komme die Förderung der energetischen Sanierung nur einigen Handwerkergruppen zugute, während die Einschränkung des Handwerkerbonus das gesamte Handwerk treffe. Damit würde der Schwarzarbeit wieder Tür und Tor geöffnet.

„Dem kann Bayern nicht zustimmen!“, betonten die Minister.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 03.03.2015