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StMAS: Arbeitszeitregelung auf bayerischen Volksfesten – Arbeitsministerin Müller: „Praxisorientierter Vollzug des Arbeitszeitgesetzes vereinbart“

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Bayerns Sozialministerin Emilia Müller vereinbarte heute mit Vertretern der Wiesn-Wirte einen praxisorientierten Vollzug des Arbeitszeitgesetzes während der bayerischen Volksfeste.

„Wir waren uns darüber einig, dass wie bisher eine enge Zusammenarbeit der Wiesn-Wirte mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt sinnvoll ist. Diese Abstimmung hat sich in den letzten Jahren bereits sehr gut bewährt. Damit haben wir die beste Lösung auch für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Wir legen in Bayern aber großen Wert auf einen praxisorientierten und lebensnahen Vollzug der Gesetze so wie wir das auch in den Vorjahren in gutem Miteinander gehalten haben“, so Müller.

Toni Roiderer, Sprecher der Münchner Wiesn-Wirte: „Wir sind der Bayerischen Staatsregierung sehr dankbar dafür, dass wir gemeinsam eine praktikable Lösung gefunden haben.“

Das Bundesarbeitszeitgesetz regelt u. a. die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, In Bayern überwachen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen die Einhaltung dieser Regelungen und stehen den Unternehmen beratend zur Seite.

StMAS, Pressemitteilung v. 03.03.2015