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StMUV: 2,5 Millionen Euro für Vertragsnaturschutz im Wald – Antragstellung bis 31. März möglich

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Der Schutz des Naturreichtums in den Bayerischen Wäldern durch freiwillige Maßnahmen soll deutlich ausgeweitet werden. Im Jahr 2015 wird deshalb das Vertragsnaturschutzprogramm Wald neu aufgelegt. Dazu betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf:

„Das Programm ist ein wesentliches Instrument der Naturschutzpolitik in Bayern. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz im Wald. Unser Ziel ist Naturschutz im gesellschaftlichen Konsens. Den erfolgreichen bayerischen Weg des kooperativen Naturschutzes wollen wir konsequent weiterverfolgen. Im Jahr 2015 stehen für Maßnahmen im Wald 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.“

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald honoriert freiwillige Naturschutzleistungen privater oder körperschaftlicher Waldbesitzer, beispielsweise den Erhalt von Biotopbäumen. Auf diese Weise werden ökologisch wertvolle Waldlebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind oder auf deren Bewirtschaftung ganz verzichtet werden soll. Davon profitieren seltene Tiere und Pflanzen wie Maivogel, Eremit oder die Borstige Glockenblume. Damit sollen wichtige Akzente für die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie des Biodiversitätsprogramms Bayern 2030 gesetzt werden.

Mit der Neuauflage des Programms wird das Modell inhaltlich weiterentwickelt. So werden die Laufzeiten der Vereinbarungen bei einigen Maßnahmen verlängert und damit die ökologische Wirksamkeit erhöht – bei gleichzeitig höherer Planungssicherheit für die Waldbesitzer. Erstmalig werden auch uralte Laub- und Nadelmischwälder in den Vertragsnaturschutz aufgenommen. Bislang war diese Maßnahme weitgehend auf Moor-, Schlucht- und Auwälder beschränkt. Mit der Erhöhung der Prämien und der teilweisen Umstellung auf eine einmalige Auszahlung zu Beginn des Verpflichtungszeitraums bietet das neue Programm außerdem attraktivere Förderkonditionen.

Zuletzt waren 14.000 Hektar Privat- und Körperschaftswälder im Vertragsnaturschutzprogramm Wald. Das Umweltministerium hat dafür 1,2 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Die Abwicklung erfolgt wie bisher in Zusammenarbeit von Naturschutz- und Forstverwaltung. Eine Antragstellung ist bis 31. März 2015 möglich.

Weitere Informationen unter www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/foerderung/vnp_wald.htm.

StMUV, Pressemitteilung v. 04.03.2015