Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Bundesteilhabegesetz – Mederer: “Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausholen“

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Mit deutlichen Worten hat der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, bei der Hauptausschusssitzung in Straubing zum geplanten Bundesteilhabegesetz Stellung genommen.

„Ein Mensch mit Behinderung soll unserer festen Überzeugung nach kein Fall für die Sozialhilfe sein, sondern jemand, der so selbstbestimmt wie möglich im gesellschaftlichen Leben integriert ist.“

Dies müsse der für dieses Jahr angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung konsequent umsetzen. Außerdem müsse er eine Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben der Eingliederungshilfe realisieren. Der Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble, die vorgesehene kommunale Entlastung von 5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 nicht mehr mit dem Bundesleistungsgesetz zu verbinden, sondern unmittelbar die Kommunen im Bereich von Hartz IV finanziell zu entlasten, führe auf einen Holzweg.

„Denn damit würden Bund und Länder das ambitionierte Ziel eines modernen Teilhaberechtes für Menschen mit Behinderungen aufgeben. Das können wir als Bezirk so nicht mittragen, denn ein Verschieben von Geldmitteln löst keine Probleme“, so Mederer.

Erneut unterstützte der Hauptausschuss vor diesem Hintergrund die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz, das unabhängig von der Sozialfürsorge sein müsse.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 05.03.2015