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StMI: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt weiteres Urteil zum Mord an Mathias Vieth – Lebenslang und besondere Schwere der Schuld gerechte Strafe für brutales Verbrechen

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das heutige Urteil des Augsburger Landgerichtes zum Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth begrüßt. Damit erhalte nach Verurteilung des Bruders am 27. Februar 2014 nun auch der andere Täter seine gerechte Strafe.

„Die beiden haben ihr Opfer regelrecht hingerichtet. Dass sie nach dieser kaltblütigen und hinterhältigen Tat eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten, ist gerecht und angemessen.“

Herrmann begrüßte, dass das Gericht heute auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Damit ist für den 61-jährigen Raimund M. eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Seine Gedanken seien an diesem Tage erneut bei der Familie des getöteten Polizisten, so Herrmann:

„Ich hoffe, dass der Leidensweg für Sie damit auch ein Stück weit abgeschlossen ist. Mathias Vieth hat sein Leben für die Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger geopfert. Das werden wir ihm nie vergessen.“

Ein ehrendes Andenken bewahrt Matthias Vieth insbesondere eine Gedenktafel im Innenministerium am Münchner Odeonsplatz.

Herrmann dankt zugleich Kriminalpolizei und Ermittlungsbehörden für ihre konsequente und erfolgreiche Arbeit:

„Sie ermöglichte die rasche Festnahme der Täter und die überzeugende Beweisführung im Strafprozess.“

StMI, Pressemitteilung v. 05.03.2015