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StMGP: Professor Segerer ist Vorsitzender der Bayerischen PID-Ethikkommission – Gesundheitsministerin Huml: Enge Grenzen für genetische Untersuchung von Embryonen

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Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat am Montag in München die Arbeit aufgenommen. An der konstituierenden Sitzung nahm auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml teil. Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde Professor Hugo Segerer gewählt. Er ist Klinikleiter Neonatologie/Diabetologie am Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg (Standort St. Hedwig).

Huml betonte: „Die neue Ethikkommission leistet einen wichtigen Beitrag im Zusammenhang mit der genetischen Untersuchung von Embryonen. Hierbei gibt es enge Grenzen. Wir stellen sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Die PID darf nicht als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Vielmehr muss der Schutz des Lebens oberste Priorität haben.“

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter einer Frau übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. Aufgabe der Ethikkommission ist es zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, die zur Vornahme einer PID berechtigt. Dabei werden im konkreten Einzelfall die maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte berücksichtigt. Bayern hat sich dafür entschieden, eine föderal eigenständige Ethikkommission mit Sitz in München einzurichten. Diese ist für alle im Freistaat angesiedelten PID-Zentren zuständig und soll gewährleisten, dass in ganz Bayern nach einheitlichen Kriterien entschieden wird. Die Bayerische Ethikkommission setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

StMGP, Pressemitteilung v. 09.03.2015