Gesetzgebung

StMUV: Transparenz bei Vergleichsportalen im Internet stärken / Wechsel des Stromanbieters erleichtern

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Für Vergleichsportale im Internet sollen zukünftig gesetzliche Mindeststandards gelten. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf im Hinblick auf den jährlichen Weltverbrauchertag am 15. März.

Scharf: “ Wir wollen den Verbrauchern den Anbieter- und Tarifwechsel bei Strom und Gas erleichtern. Vergleichsportale im Internet spielen dabei eine wichtige Rolle. Doch diese Vergleichsportale sind oft intransparent und listen gelegentlich nur bestimmte Anbieter auf.“

Der Verbraucher könne sich deshalb oftmals nicht darauf verlassen, dass er tatsächlich den günstigsten Anbieter finde. Scharf fordert deshalb vom Bund verbindliche Mindeststandards für diese Vergleichsportale.

Scharf: „Wer den Markt transparent machen will, muss selbst transparent sein. Nur so sind objektive Ergebnisse für die Nutzer sichergestellt. Ziel ist ein fairer Wettbewerb am Energiemarkt. Das können wir nicht allein dem Wettbewerbsrecht und den Verbraucherverbänden überlassen. Der Bund muss mit gesetzlichen Mindeststandards einen größtmöglichen Verbraucherschutz gewährleisten.“

Scharf forderte zudem den Bund auf dafür zu sorgen, dass sich Verbraucher besser im Tarifdschungel zurechtfinden und erkennen können, welcher Tarif für sie am günstigsten ist.

Scharf: „Bayern hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass Strom- und Gasanbieter ein einheitliches Tarifblatt verwenden. Ein einheitliches Tarifblatt mit den wesentlichen Informationen über die Zusammensetzung der Preise, Berechnungsbeispiele und die wichtigsten Vertragsbedingungen erleichtert den Verbrauchern die Wahl des für sie günstigsten Anbieters. Davon würde jeder Haushalt profitieren.“

StMUV, Pressemitteilung v. 09.03.2015