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BGH: Neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

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Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolfgang Eick zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick ist 62 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1981 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Tätigkeiten bei dem Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde er im September 1984 als Staatsanwalt in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und im September 1989 zum Richter am Landgericht Würzburg ernannt. Von November 1990 bis Ende 1996 war Herr Dr. Eick als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare eingesetzt. In dieser Zeit, am 1. September 1995, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert. Am 16. September 2005 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bamberg. In beiden Funktionen war er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit mit unterschiedlichen Aufgaben der Justizverwaltung betraut. Am 2. Januar 2007 wurde Herr Dr. Eick zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied und seit Juli 2012 auch stellvertretender Vorsitzender des VII. Zivilsenats, der vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständig ist. Für diesen Senat ist er seit Juli 2012 als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Seit Januar 2013 ist Herr Dr. Eick, der von Juni 2008 bis Juli 2012 Pressesprecher des Bundesgerichtshofs mit dem Schwerpunkt Zivilrecht war, zudem stellvertretender Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Eick den Vorsitz im VII. Zivilsenat übertragen.

BGH, Pressemitteilung v. 10.03.2015