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StMAS: Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II – Sozialministerin Müller: „Bayerns Kommunen erhalten 23 Millionen Euro zurück“

11. März 2015 by Klaus Kohnen

Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel erhalten Bayerns Kommunen 23 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2012 zurück.

„Das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (red. Hinweis: B 1 AS 1/14 KL) bestätigt unsere Auffassung: Der Bund kann nicht einfach Erstattungsleistungen einbehalten und sich so aus seiner Verantwortung ziehen. Das ist ein starkes Signal für die bayerischen Kommunen“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute.

Mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen werden Kinder aus Hartz-IV Familien unterstützt. Sie sollen damit etwa an Klassenfahrten teilnehmen oder in Sport- und Musikvereinen mitmachen können. Dafür hatte der Bund den Kommunen einen Ausgleich der Kosten zugesichert und für das Jahr 2012 eine Pauschale vereinbart. Da aber weniger Familien die Leistungen in Anspruch genommen haben, hat der Bund die überschüssigen Mittel zurückgefordert und mit anderen Bundesbeteiligungen verrechnet. Dagegen haben einzelne Länder nun erfolgreich geklagt. Der Bund hatte bereits im Vorfeld zugesichert, dass das Urteil für alle Länder angewendet wird. Ein eigenes Klageverfahren von Bayern war nicht notwendig.

„Wir haben uns gegenüber dem Bund immer als Sachwalter für die bayerischen Kommunen eingesetzt. Ich erwarte nun, dass der Bund schnellstens die 23 Millionen Euro an Bayern zurückzahlt, die er durch unzulässige Aufrechnung eingezogen hat. Diese Mittel werden wir eins zu eins an die Kommunen weiter geben“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 11.03.2015

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Kategorie: Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsprechung, Verwaltung Schlagwörter: BSG B 1 AS 1/14 KL

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