Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt zu der heute publizierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen eines Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht an staatlichen Schulen Stellung:
- Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund von Klagen zweier Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung zum Tragen des Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht getroffen. Von den Richtern geprüft wurde dabei das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Die Regelung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Art. 59 Abs. 2 zum Tragen von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken durch Lehrkräfte in der Schule wurde vom bayerischen Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 als verfassungskonform eingestuft.
- Es ist selbstverständlich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau zu lesen.
StMBW, Pressemitteilung v. 13.03.2015
Redaktioneller Hinweis: Bei der Entscheidung des BayVerfGH handelt es sich um die Entscheidung v. 15.01.2007, Vf. 11-VII-05.