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VG Würzburg: Versammlung am 15. März 2015 darf stattfinden

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In einem Sofortbeschluss vom heutigen Tage kommt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg zu dem Ergebnis, dass das Verbot der für den 15. März 2015 geplanten Versammlung mit dem Thema „Gegen das Vergessen – 16. März 1945: Gedenkt Eurer Toten“ durch die Stadt Würzburg zu Unrecht erfolgt ist.

Die Kammer sieht die versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot als nicht erfüllt an. Weder der 15. März noch der 16. März stellten Tage dar, denen ein an die nationalsozialistische Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukomme. Auch den vorgesehenen Versammlungsorten fehlten diese Attribute. Das versammlungsrechtliche Verbot komme wegen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nur ganz ausnahmsweise in Betracht. Die Verbotsvorschriften seien eng auszulegen. Reichten Auflagenregelungen aus, scheide ein Verbot grundsätzlich aus. Konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien nicht erkennbar.

Damit kann die Versammlung unter Geltung nahezu aller von der Stadt Würzburg vorsorglich verfügten Auflagen stattfinden. So dürfe die Abgabe von Speisen und Getränken nicht generell untersagt werden, Trommeln dürften nicht zur Erzeugung eines Marschtaktes eingesetzt werden.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München möglich.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 13.03.2015 zum B. v. 13.03.2015, W 5 S 15.205 (PDF, 140 KB)