Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Der Bund soll sich zu einem Drittel an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen!

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Anlässlich der Verlautbarung des Präsidenten des DLT zur Entlastung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes fordert der Präsident des Bayerischen Bezirketags Josef Mederer eine direkte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe von einem Drittel:

„Mit der vom Deutschen Landkreistag verfolgten Idee einer Abkoppelung der Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro von den Kosten der Eingliederungshilfe begibt man sich auf einen Holzweg“.

Es ist der im Koalitionsvertrag erklärte Wille der Regierungsfraktionen, die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell zu unterstützen. Hierfür sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.

Dazu Präsident Josef Mederer: „Die Anknüpfung einer Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe passierte nicht zufällig. Gerade hier ist eine stetig anhaltende Ausgabendynamik zu beobachten, die sich ohne gesetzliche Änderungen in den kommenden Jahren fortsetzen wird. So sind die Bruttoausgaben in der Eingliederungshilfe in Bayern seit 2000 bis zum Jahr 2013 von knapp 1,3 Milliarden Euro um mehr als eine Milliarde auf über 2,3 Milliarden Euro gestiegen. Die Kostendynamik dürfte die Koalitionsfraktionen von der Notwendigkeit einer dauerhaften kommunalen Entlastung in diesem Bereich überzeugt haben. Es ist ein Irrglaube zu meinen, bei einer Abkoppelung der Bundesleistung von der Eingliederungshilfe könne man in wenigen Jahren wieder deren Höhe thematisieren. Im Ergebnis müssen die Kommunen weiterhin mit den stetigen Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe fertig werden, ohne dass die damit verbundenen strukturellen Defizite angegangen werden. Die Entlastung von fünf Milliarden wäre in wenigen Jahren durch Kostensteigerungen wieder aufgezehrt.“

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 18.03.2015