Gesetzgebung

StMAS: Equal Pay Day – Arbeitsministerin Müller: „Lohndifferenz von Männern und Frauen nicht akzeptabel“

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Frauen müssen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen fast drei Monate unentgeltlich arbeiten.

„Wir können die noch immer bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht akzeptieren. Teile der Lohnlücke lassen sich zwar strukturell erklären, beispielsweise durch unterschiedliche Berufswahl oder Karrierebrüche durch familienbedingte Auszeiten. Dies darf aber nicht zu einer Bagatellisierung führen. Denn genau diese strukturellen Gründe zeigen die nach wie vor bestehende Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben auf“, so die Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Arbeitsministerin Emilia Müller anlässlich des Equal Pay Day am 20. März.

Seit 2008 weist der Aktionstag in Deutschland auf die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern hin. Frauen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Zeitraum, in dem Frauen bei gleichem Stundenlohn unentgeltlich arbeiten, während ihre männlichen Kollegen bereits entlohnt werden. Die Lohnlücke resultiert zu einem großen Teil daraus, dass Frauen häufiger in geringer bezahlten Branchen tätig sind als Männer. Sie hängt aber auch mit der Erwerbsunterbrechung zusammen, die viele Frauen während der Familienphase einlegen.

„Die Lohnlücke hat sich seit Jahren kaum verkleinert. Deshalb ist jetzt der Bund gefordert, die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgelegten Punkte mit Maß und Ziel umzusetzen. Das Entgeltgleichheitsgesetz darf den Frauen aber auch keinen Bärendienst erweisen, beispielsweise durch unnötigen Bürokratieaufwand für die Wirtschaft. Das wäre so, als wenn man den Ast absägt, auf dem man sitzt“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 18.03.2015