Gesetzgebung

StMAS: Mindestlohn – Arbeitsministerin Müller: „Umfangreiche Änderungen beim Mindestlohngesetz“

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller zog heute nach elf Wochen gesetzlichem Mindestlohn in Deutschland ein ernüchterndes Fazit:

„Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt. Das Mindestlohngesetz ist ein Bürokratiemonster, voll von handwerklichen Fehlern und Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber der Wirtschaft. Daher muss Bundesarbeitsministerin Nahles beim Mindestlohngesetz erheblich nachbessern. Der Zoll muss bis zu einer Nachbesserung sämtliche Kontrollen umgehend aussetzen.“

Die Ministerin hat in den vergangenen sechs Wochen Rückmeldung aus den unterschiedlichsten Branchen in Bayern bekommen.

„Die Beteiligung an unserem Dialog mit Wirtschaft und sonstigen Betroffenen war enorm: Vom Handwerker über den Schausteller bis hin zu den Verbänden war alles dabei. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Höhe des Mindestlohns ist in der Regel kein Problem, aber dessen Umsetzung“, so Müller weiter.

Die Ministerin hat daher in einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den konkreten Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Streichung der Dokumentationspflichten für Minijobs
  • Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten, insbesondere durch Absenkung der Einkommensgrenze von 2.958 Euro pro Monat, ab der Dokumentationspflichten entfallen
  • klare Abgrenzungsregelung für Ehrenamtliche auch außerhalb des Sports
  • Streichung der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer
  • Verbesserungen für Zeitungszusteller im Minijob
  • Klarstellungsbedarf in vielen weiteren Punkten, z.B. hinsichtlich der Anrechnung von Kost und Logis sowie der sonstigen Arbeitgeberleistungen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro.

StMAS, Pressemitteilung v. 18.03.2015