Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister zu rechtspolitischen Gesprächen in Brüssel

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Bausback: „Ich freue mich auf konstruktive Gespräche insbesondere zum EU-Richtlinienvorschlag für eine neue europäische Ein-Personen-Gesellschaft. Hier sehe ich Gefahren für den Geschäftsverkehr!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ist zu rechtspolitischen Gesprächen nach Brüssel gereist. Dabei tauscht er sich mit dem Fraktionsvorsitzenden der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Manfred Weber, MdEP, aus und trifft sich mit dem Botschafter Silberberg, Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, sowie dem deutschen Kabinettsmitglied des Ersten Vizepräsidenten Timmermans und den Kabinettschefinnen von Justizkommissarin Jourová bzw. Innenkommissar Avramopoulus.

Bausback thematisiert dabei u.a. den EU-Richtlinienvorschlag zu einer europäischen Ein-Personen-Gesellschaft („Societas Unius Personae“ – SUP).

„Bayern begrüßt zwar die Zielrichtung des Entwurfs, kleinen und mittleren Unternehmen eine grenzüberschreitende Tätigkeit im Binnenmarkt zu erleichtern und damit den Mittelstand zu fördern. Der derzeitige Vorschlag der Kommission weist aber fundamentale Schwächen und Gefahren für den Geschäftsverkehr auf“, so Bausback.

Danach solle die SUP eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter sein, deren rechtliche Grundlagen sich in erster Linie aus der Richtlinie, im Übrigen aus dem jeweiligen nationalen Recht ergäben. Nach diesem Konzept werde es 28 Varianten der SUP geben. Dabei solle sich der Gründer einer SUP das für ihn maßgebliche Rechtssystem aussuchen können. Außerdem solle eine Registrierung der SUP unter weitgehendem Verzicht auf staatliche Kontrollen ermöglicht werden.

Dieser Vorschlag der Kommission birgt Bausback zufolge Gefahren für den Geschäftsverkehr.

„Das vorgesehene Online-Verfahren im Rahmen der Registrierung würde Missbrauch und Manipulation Tür und Tor öffnen und die nationalen Sicherungsmechanismen, wie beispielsweise die notarielle Prüfung oder Eintragung ins Handelsregister, untergraben. Auch eine Haftungsbeschränkung ohne Garantiekapital bietet keinen hinreichenden Schutz für den Rechtsverkehr – dabei denke ich vor allem an die Gläubiger und Verbraucher. Ein Vollstreckungstitel gegen eine SUP wäre praktisch wertlos“, gibt der Justizminister zu bedenken.

Auch der Vorschlag, dem Gründer die Wahl des für ihn genehmsten Rechts zu überlassen, sei bedenklich.

„Das bringt uns europaweit in einen ‚Wettbewerb nach unten‘ und entzieht die SUP weitgehend staatlicher Kontrolle“, warnt Bausback.

„Es liegt auf der Hand, dass solche Regelungen den Rechtsverkehr gefährden. Wir müssen verhindern, dass sich dubiose Marktteilnehmer mithilfe einer solchen Rechtsform dem Zugriff der Gläubiger und des Staates entziehen können. Es ist wichtig, dass wir hier auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren: Unverzichtbare Rechtsstandards müssen eingehalten werden!“

StMJ, Pressemitteilung v. 19.03.2015

Redaktioneller Hinweis: Das Thema Europäische Ein-Personen-Gesellschaft ist schon länger Gegenstand der Kritik.