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StMAS: Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März – Sozialministerin Müller: „Knapp 22 Millionen Euro in 2014 für Gewaltopfer“

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Anlässlich des europaweiten Tags der Kriminalitätsopfer am 22. März 2015 erklärte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller:

„Bayern bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit. Gewalttaten sind aber nie komplett zu verhindern. Umso wichtiger ist es, die Opfer nicht alleine zu lassen. Wir gewähren ihnen verlässliche Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz. Allein im vergangenen Jahr konnten wir 2.949 Gewaltopfer mit mehr als 15 Millionen Euro unterstützen“, so die Ministerin.

Dies sind rund drei Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen rund 6,8 Millionen Euro im Rahmen der Gewaltopferfürsorge.

Gewaltopfer und Hinterbliebene erhalten vom Täter oft keinen oder nur unzureichend Schadensersatz. Vor allem dann, wenn der Täter nicht ermittelbar oder zahlungsunfähig ist. Der Staat unterstützt Opfer dann über das Opferentschädigungsgesetz. In Bayern vollzieht es das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

„Neben der finanziellen Unterstützung darf die Betreuung nicht zu kurz kommen. Deswegen stehen Gewaltopfern besonders geschulte Ansprechpartner beim Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Rat und Tat zur Seite. Auch Hausbesuche sind jederzeit möglich“, so die Ministerin.

Jugendliche Opfer von Gewalttaten erhalten in bayernweit verfügbaren Traumaambulanzen psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung. Dieses Angebot steht sofort nach der Tat offen.

„Schnelle Hilfe für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche liegt uns besonders am Herzen. Denn so vermeiden wir, dass sich Traumata ausbilden oder verfestigen“, bekräftigte Müller abschließend.

Nähere Informationen zur Opferentschädigung erhalten Sie unter http://www.zukunftsministerium.bayern.de/gewaltschutz/index.php sowie unter http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer/index.php.

StMAS, Pressemitteilung v. 20.03.2015