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StMFLH: IT-Sicherheit ist wichtiger Eckpunkt für E-Government – Besuch des Bayernstands auf der Cebit 2015 in Hannover

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Auf der CeBIT 2015 steht alles im Zeichen von IT-Sicherheit, Mobile Business und Internet der Dinge. Anlässlich der IT-Planungsratssitzung besuchte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger auf der CeBIT in Hannover bei einem Rundgang verschiedene Unternehmen und den Stand des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Ferner eröffnete er den Bayerischen Abend am Bayernstand. Neben dem IT-Beauftragten können am Stand von Bayern Innovativ junge innovative bayerische Unternehmen und Institutionen ihr Know-How und ihre Expertise den Besuchern präsentieren.

In Gesprächen informierte sich Hintersberger über aktuelle Entwicklungen und Trends:

„Ich bin gerne bei den Unternehmen auf der CeBIT, es ist mir stets ein Anliegen, die Belange der Unternehmen zu fördern, denn nur mit kreativen Köpfen können wir auch in der Zukunft im Wettbewerb bestehen.“

Datensicherheit und digitale Verwaltung sind zentrale Themen, die der IT Beauftragte Bayerns auf der CeBIT zeigt.

„Eine sichere IT – Infrastruktur ist auch ein wichtiger Eckpunkt des E-Government-Pakts in Bayern“, betonte Hintersberger.

Der IT-Planungsrat hat auf seiner Frühjahrssitzung am Rande der CeBIT in Hannover sein aktuelles Jahresprogramm begonnen. Besonders will sich das Gremium 2015 dafür einsetzen, dass Online-Dienstleistungen der Verwaltung ausgebaut und intensiver genutzt werden. Die IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung war ein weiteres zentrales Thema der Sitzung. Nach einer eingehenden Unterrichtung des Bundeamts für Sicherheit in der Informationstechnik über die aktuelle IT-Sicherheitslage standen unter anderem Empfehlungen für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat im März 2013 verabschiedeten Leitlinie Informationssicherheit in kleinen und mittelgroßen Kommunen sowie zur Nutzung sicherer mobiler Lösungen auf der Tagesordnung. Auch neue Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes beschäftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

StMFLH, Pressemitteilung v. 20.03.2015