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Bayerischer Städtetag: Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ganztagsschule – Maly: Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des schulischen Ganztagsangebots

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„In schwierigen Verhandlungen mit Kultusministerium und Sozialministerium konnte ein guter Kompromiss für die offene Ganztagsgrundschule erreicht werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur künftigen Verbesserung des schulischen Ganztagsangebots. Es ist gut, dass nun gemeinsame Angebote von Schule und Jugendhilfe für Rand- und Ferienzeiten mit einer verbesserten staatlichen Förderung gemacht werden können. Auch die Kommunen leisten künftig höhere Beiträge für offene und gebundene Angebote“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly zur Vereinbarung über die offene Ganztagsschule zwischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden:

„Mit der Vereinbarung ebnet sich auch der Weg für eine neue Kooperationskultur zwischen Kultusministerium und Sozialministerium sowie zwischen Schule und Jugendhilfe. Insbesondere die erforderliche gemeinsame Bedarfsplanung ermöglicht künftig eine beispielhafte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Die Kommunen würdigen auch, dass der Freistaat nun zu einem deutlich höheren Mitteleinsatz bereit ist. Nun ist die Tür geöffnet und weitere Schritte auch für die gebundenen Angebote und die Jahrgangsstufen 5 bis 8 müssen folgen, damit Kinder und Eltern die Ganztagsangebote erhalten, die sie brauchen.“

Aus Sicht der Kommunen enthält die Vereinbarung viele positive Neuerungen:

  • Die bisher unterschiedlichen Formen der Halbtagsschule mit Mittagsbetreuung, verlängerter Mittagsbetreuung oder Nachmittagsbetreuung können zu einem schulischen Angebot vereinheitlicht werden.
  • Kultusministerium und Sozialministerium überwinden erstmals ihre Zuständigkeiten und Fördergrenzen, um ein gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe zu schaffen, auch für die Randzeiten an allen Schultagen bis 18:00 Uhr und in den Ferien (sog. integrierte Gruppen).
  • Schule und Jugendhilfe übernehmen gemeinsam Planungsverantwortung auch für die Rand- und Ferienzeiten.

Aus Sicht der Kommunen besteht Bedarf für die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten:

  • Für das kommende Schuljahr sind 300 Gruppen bayernweit vorgesehen, davon 100 integrierte Gruppen mit Rand- und Ferienzeitenabdeckung. Hier ist ein schneller quantitativer Ausbau erforderlich.
  • Die integrierten Gruppen sind zunächst nur für die offene Ganztagsschule an Grundschulen vorgesehen. Der Bedarf, die Rand- und Ferienzeiten abzudecken, besteht aber auch an gebundenen Ganztagsgrundschulen und an offenen und gebundenen Ganztagsschulen für die Jahrgangsstufen nach dem Grundschulalter (Ministerpräsident Seehofer hat seine Ganztagsgarantie für bis 14-jährige Schülerinnen und Schüler ausgesprochen, das umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 8 an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien). Hier ist ebenfalls ein schneller quantitativer Ausbau erforderlich.
  • Für die notwendige gemeinsame Planung von Jugendhilfe und Schule sind in der dazu eingesetzten staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe schnell gemeinsame Eckpunkte und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
  • Der für die Ganztagsschule notwendige Raumbedarf, auch für integrierte und inklusive Angebote, ist in der dazu eingesetzten staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe einvernehmlich zu erarbeiten.
  • Die noch offenen administrativen Fragen der Organisation der Mittagsverpflegung sind schnell zu klären. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Schule darf nicht in Frage gestellt werden.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 24.03.2015